Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Verwaltung und Office-Service unter einem Dach. Nur Privacy Management GroupTM bietet Ihnen TUV NORD ZYPERN geprüfte Qualität nach ISO 9001:2008, vollständig garantierte Leistungen, die anwaltliche Sicherheit und eine persönliche deutschsprachige Beratung und Betreuung vor Ort.
Sämtliche Leistungen in einer Gründungs- und Verwaltungspauschale. Keine zusätzlichen Kosten, keine versteckten Gebühren! Die Gründung der Zypern Limited erfolgt unmittelbar durch unsere Rechtsanwaltskanzlei. Sie werden vor und nach Gründung Ihrer Zypern Limited durch Rechtsanwalt und Steuerberater im Hause beraten.
Im Gründungsjahr Ihrer Zypern Limited berechnen wir Ihnen die Pauschale zur Firmengründung Ihrer Gesellschaft in Höhe EUR 3.250,00. Diese Kostenpauschale fällt lediglich einmalig und vor Gründung Ihrer Gesellschaft in Zypern an. Mit Gründung Ihrer Zypern Limited werden erstmalig auch die pauschale Jahreskosten zur Zahlung fällig, sowie ggf. die Gebühren für unseren professionellen Office-Service in Zypern.
Nach vollen 12 Monaten ab Gründungsdatum berechnen wir Ihnen fortlaufend pro Jahr (12 Monate) lediglich noch die pauschalen Jahreskosten und ggf. die Gebühren für unseren Office-Service in Larnaca, Nicosia oder auch Orioklini (nach Wahl).
PDF-Download "Verbindliches Angebot zur Firmengründung in Zypern" für Ihre Unterlagen
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Gebühren verstehen sich zuzüglich 15% Umsatzsteuer.
Wie Sie es auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen, benötigt Ihre Gesellschaft nach Gründung eine laufende Steuerberatung und Verwaltung. Unser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erstellt Ihre monatlichen Umsatzsteuererklärungen, die Bilanz und den testierten Jahresabschluss Ihrer Zypern Firma. Die laufende Buchhaltung wird durch unseren Buchhaltungsservice erbracht. Die Jahreskosten umfassen ebenfalls die ggf. anfallenden jährlichen Treuhandkosten, die laufenden Verwaltungskosten, Rechtsberatungskosten, Steuerberatungskosten, Kommunikation mit Behörden, Anträge und Einspruchsverfahren, sowie laufende Kosten des Reg. Office und Reg. Agents. Die Jahreskosten Ihrer Zypern Limited und Zypern Holding werden in einer festen und somit kalkulierbaren Jahreskostenpauschale dargestellt. Keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
| Es erfolgt nach Gründung die steuerliche Anlage Ihrer Gesellschaft. Mit VAT und Steuernummer wird die Buchhaltung aktiviert. Im Anschluss werden zur Erfüllung aller steuerlichen und juristischen Pflichten folgende Leistungen übernommen: |
Bilanzbuchhaltung und VAT |
| - Die monatliche Buchhaltung zur Umsatzsteuererklärung. Abgabe der USt.-Erklärung am FA. |
| - Erstellung der Bilanz am Ende des Kalenderjahres, Bilanzbesprechung und Beratung. |
| - Übergabe der Bilanz an unseren Wirtschaftsprüfer inkl. Prüfung und Testat. |
| - Abgabe der Jahresbilanz, Stellung von Anträgen jeglicher Art, Kommunikation mit Finanzbehörden. |
| - Prüfung des Steuerbescheides, falls erforderlich die Rücksprache mit unserem Mandanten. |
Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung |
| - Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung (Payroll). |
| - Ausweis der Sozialversicherungspflicht, Antrag der Sozialversicherungsnummer Ihrer Gesellschaft. |
Steuerberatung und sonstige Leistungen |
| - Steuerberatung (ständiger Support), Steueroptimierung, internationale Steuerplanung. |
| - Beratung in Erbschaftsangelegenheiten, Immobilien- und Steuerrecht, Steuerbelastungsvergleiche. |
| - Rechtsberatung und Steuerberatung Zypern, Vertretung vor Behörden, Einlegung von Rechtsmitteln. |
Reg. Office, Reg. Agent, Treuhandgebühren |
Jahresgebühren aller Leistungen EUR 3,850.00* |
Die Gründungskosten (einmalig) in Höhe 3.250,00 EUR* und ersten Jahresgebühren in Höhe 3.850,00 EUR* (zzgl. Office-Service) werden Ihnen vor Gründung Ihrer Gesellschaft in Rechnung gestellt. Die nach 12 Monaten ab Gründung erneut fälligen Jahreskosten betragen für
insgesamt EUR 3.850,00 (zzgl. Office-Service). Ihnen wird zur Fälligkeit der Jahresgebühren automatisch eine entsprechende Jahreskostenrechnung via Mail zugesendet. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. 15% Mehrwertsteuer.
Die "Annual levy" die Zypern ab 2011 erhebt, beträgt für jedes zypriotische Unternehmen 350.00 Euro und ist jeweils zum 30.06 eines jeden Jahres zu entrichten.
Sie haben es sicherlich bereits mehrfach auf unserer Informationsseite gelesen oder vielleicht auch in neueren Rechtskommentaren gefunden. Die Republik Zypern fordert, wie auch jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Erfüllung bestimmter Merkmale zur Betriebsstätte. Der Nachteil dieser europäisch einheitlichen Regelung stellt sich durch einen zusätzlichen Aufwand und Kosten dar. Der klare Vorteil dieser Regelung - durch Erfüllung dieser Merkmale kann durch EU-Behörden nicht mehr der Verdacht bzw. Vorwurf einer "Scheinfirma" geführt werden. Besitzt die Zypern Firma darüber hinaus auch die erforderliche VAT-Nummer (internationale Steuernummer wird nach Gründung durch uns beantragt!), so kann weder eine wirtschaftliche Inaktivität, noch die zyprische Betriebsstätte einen Angriffspunkt für ausländischer Steuerbehörden darstellen. Für die Zypern Firma gilt grundsätzlich das Recht der Republik Zypern, darüber hinaus die europäische Rechtssprechung.
Seit über 25 Jahre ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Hauptstadt Nicosia niedergelassen. Als erster Anbieter reagierten wir im Jahre 2010 auf die neue Rechtssprechung. Mit unseren Office-Centern in Larnaca, Limassol und Oroklini bieten wir unseren Mandanten eine hervorragende Möglichkeit, sich rechtssicher und repräsentativ im nationalen und internationalen Markt zu präsentieren.
Sollten Sie in Zypern kein eigenes Büro oder auch Geschäftslokal unterhalten, so bieten wir Ihnen gern unseren professionellen Office-Service mit eigener Unit zu günstigen Konditionen an. Mehr Informationen zur Betriebsstätte der Zypern Limited und deren gesetzliche Merkmale.



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