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I. Anerkennung von Rechnungen einer Zypern Limited, Steuerlast in Zypern, DBA
Zypern unterhält mit vielen Ländern der Welt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich, um hier nur einige Beispiel aus der EU zu nennen, unterliegen diesen internationalen Vereinbarungen, deren Folge u.a. ist, das wirtschaftliche Transaktionen zwischen diesen Ländern gegenseitige Anerkennung finden.
BEISPIEL „Deutschland ./. Zypern“ aus der Praxis
Eine Zypern Limited berät ein Unternehmen in Deutschland hinsichtlich geeigneter Marketing-Strategien. Die Zypern Limited erhält vom deutschen Unternehmen auf Grundlage erbrachter Leistungen eine entsprechende Vergütung.
Steuerliche Betrachtungsweise in der Praxis des DBA
1. Verfügen beide Unternehmen über eine sogenannte Umsatzsteuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: VAT), so wird die Rechnung in der Regel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Kaufpreise und Honorare werden folglich netto in Rechnung gestellt. Das Abführen oder die Erstattung von Umsatzsteuern bzw. VAT (Value added Tax) erübrigt sich somit*.
2. Die Aufwendungen des deutschen Unternehmens mittels Zahlung des Rechnungsbetrages an die Zypern Limited wirken sich in Deutschland auf den Gewinn des ansässigen Unternehmens mindernd aus.
3. Die Zypern Limited versteuert Ihre Gewinne, Umsatz abzüglich Kosten, mit lediglich maximal 10%. Gewinne, die eine Zypern Gesellschaft an eine natürliche Person im Ausland als Dividende ausschüttet, unterliegen in Zypern keinerlei gesonderter Steuerlast (kurz: keine Dividendensteuer in Zypern).
II. Ausschüttung von Gewinnen einer Zypern Gesellschaft
Der Gewinn einer Zypern Limited kann jederzeit, auch vor Versteuerung des Gesellschaftsgewinns, entnommen werden. Die Entnahme von Gewinnen der Zypern Limited kann in Barform, per Überweisung und durch Einsatz einer Kreditkarte (Geldautomat, Einkauf, Online) des Unternehmens erfolgen.
Steuerlast bei Auszahlungen von Gewinnen (Dividenden) einer Zypern Limited und Zypern Holding
Wohnen Sie in Zypern, so beträgt die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne der Zypern Firma pauschal 15%. Wohnen Sie ausserhalb der Republik Zypern, so richtet sich die individuelle Einkommenssteuerlast nach den Richtlinien Ihres Heimatstaates. Bitte beachten Sie unseren besonderen Hinweis unter „MERKE“.
Beispiel für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Dividenden aus Beteiligungen im Ausland (siehe vg. Fallstudie) unterliegen einer 25%igen Steuerlast (bitte informieren Sie sich hinsichtlich der für Sie individuell geltenden steuerlichen Regelung vorab bei einem Steuerberater an Ihrem Wohnsitz).
M E R K E Beträge, die in Barform oder auch durch Kreditkarte vom Gesellschaftskonto ohne Beleg verfügt werden, unterliegen der 10%igen Steuerlast in Zypern. Verfügungen ohne Beleg gelten somit in Zypern als Gewinn bzw. entnommenen Gewinn. Weitere Steuern fallen jedoch in Zypern nicht an, es sei denn, Sie unterhalten Ihren Wohnsitz in Zypern (15% Dividendensteuer für Einwohner der Republik Zypern). Die Verfügung von Gewinnen kann durch ausländische Behörden in der Regel nicht nachvollzogen werden. Es sei an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dass Barverfügungen (Abhebungen mit Kreditkarte der Gesellschaft) nicht automatisch Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden können. Gesellschaftskonten in Zypern unterliegen nicht dem Informationsaustausch vergleichbar mit Privatkonten, es erfolgt daher kein automatischer Hinweis an Behörden in Ihrem Heimatland. Die Aktivitäten zur Meldung müssen daher von Ihnen selbst vorgenommen werden. |
III. Voraussetzungen der Zypern Ltd und Zypern Holding
Grundsätzlich beinhaltet die Firmengründung Zypern bei Privacy Management Group sämtliche Leistungen, die zur Erfüllung unten genannter Voraussetzungen erforderlich sind. Sie brauchen sich folglich nicht um Anträge, Behördengänge und Korrespondenzen zu kümmern, unsere Steuerberater und Rechtsanwaltskanzlei bieten Ihnen diesen umfassenden Service ohne Mehrkosten.
1. Steuernummer der Zypern Limited oder auch Zypern Holding.
2. VAT (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Ihrer Zypern Gesellschaft.
3. Eröffnungsbilanz Ihrer Gesellschaft in Zypern und Reg. Office* (Office-Service nicht enthalten).
4. Reg. Agent gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Republik Zypern.
5. Eröffnung eines Gesellschaftskontos in Zypern (Verfügungsberechtigung durch Sie).
Nach Ihrer Firmengründung Zypern erbringt Privacy Management Group, Rechtsanwalt und Steuerberater, sämtliche Leistungen, die zur Verwaltung und Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihrer Ltd oder Holding in Zypern erforderlich sind. Sämtliche Leistungen, inklusive der Treuhandschaft auf Wunsch, sind bereits in den Jahreskosten Ihrer Zypern Limited vollständig enthalten.
Sollten Sie noch Fragen, Anregungen oder auch Wünsche zu diesem Thema haben, so stehen Ihnen Rechtsanwalt, Steuerberater und unsere Spezialisten jederzeit gern zur Verfügung.
Die Körperschaftssteuer in Zypern
Die Körperschaftssteuer in Zypern bezieht sich auf die weltweiten Gewinne einer ansässigen Kapitalgesellschaft in Zypern. Der Steuersatz beträgt generell 10 Prozent. Die Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft in Zypern ergibt sich aus der Geschäftsführung und Kontrolle der Gesellschaft in Zypern. Ist eine Kapitalgesellschaft nicht in Zypern ansässig (Geschäftsführung und Kontrolle gehen vom Ausland aus), so versteuert diese Gesellschaft in Zypern nur Gewinne, die belegt aus Einnahmequellen in Zypern stammen.
Die Einkommenssteuer in Zypern
Natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage in Zypern aufhalten, gelten in der Regel als in Zypern wohnhafte Person. Die Einkommenssteuer Zyperns umfasst in diesem Fall das weltweite Einkommen der natürlichen Person. Einkommen werden in Zypern progressiv mit 0% bis zu 30% besteuert. Weitere Steuervergünstigungen können aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens entstehen.
Die Sonderverteidigungsabgabe
Diese Abgabe hat ausschließlich eine Relevanz für in Zypern lebende natürliche Personen. Sie bezieht sich auf Einkommen, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit oder einem Geschäftsbetrieb stammen. Dividenden werden mit 15% besteuert, Zinseinnahmen mit 10% und Mieteinnahmen mit 3%. Diese Regelung gilt nicht für Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Zyperns unterhalten. So sind beispielsweise Dividenden von der Besteuerung in Zypern ausgenommen.
Die Kapitalertragssteuer in Zypern
Die Kapitalertragssteuer hat nur für Personen eine Relevanz, welche in Zypern ihren Hauptwohnsitz unterhalten und Immobilien bzw. Anteile an Immobiliengesellschaften besitzen. Aber auch hier bietet das Steuergesetz bei der Besteuerung Ausnahmen, die den Wegfall einer Steuerpflicht bedeuten können.
► Gründung, Kosten und Gebühren
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, besondere Wünsche oder auch Anregungen? Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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