Grundsätzlich stellt es sich natürlich positiv dar, unterhält Ihre Zypern Firma ein eigenes Public Office und eigene Mitarbeiter vor Ort. Doch nicht für jeden Geschäftsbereich oder auch Unternehmung kommt dies bereits in der Start-Up-Phase und auch im weiteren Geschäftsverlauf in Frage. Die Gründe hierfür können so vielfältig sein, wie die Rechtsprechung zu diesem Thema.
Nach der Betriebsstättenverordnung der Republik Zypern und der Rechtsprechung der EU werden folgende Anforderungen gestellt:
| 1. Der aktive und ordentliche Geschäftsbetrieb vor Ort (Reg. Office und seit 2009 auch Public Office). |
| 2. Telefonanschluss auf den Namen der Zypern Firma (keine Sammelannahme seit 2009). |
| 3. Die Geschäftsleitung ist telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar. |
| 4. Es erfolgt eine geregelte Annahme von Postsendungen am Sitz der Gesellschaft . |

Die Gesellschaft muss nicht zwingend eigene Mitarbeiter beschäftigen. Im Zeitalter des "Outsourcing" kann, ausgenommen der Bereich der Geschäftsleitung, jeder Bereich eines Unternehmens in der Praxis ausgelagert werden. Es finden sich allein in Deutschland hierzu hunderte Beispiel bedeutender Firmen, die in diversen Office-Centern Ihren Geschäftssitz regulär darstellen und sich durch ausgelagerte und / oder eigenständige Dienstleister aktiv darstellen (Versandhändler, Verlage, Vertriebe, etc.). Niemand würde jemals in Deutschland die reale Existenz solcher Unternehmen anzweifeln, das EU-Recht regelt nun abschließend den Grundsatz "gleiches Recht für alle Unternehmen der EU".
Hinweis / Empfehlung: Prof. Dr. Thomas Reith, Internationales Steuerrecht (Verlag Vahlen), Seite 71/ 3.58-3.60 und/oder/ergänzend: Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Urteil vom 29.01. 1975/ BStBL 1975 II S. 553, mithin Urteil vom 29.07.76 u.a.; ergänzend auch: FG Hamburg vom 04.08.1998, IStR 1999
Diese beiden professionellen Office-Optionen stellen wir Ihnen zur Auswahl:
Option (1)Ihre Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erhält durch Nutzung dieses Service die Möglichkeit, unsere repräsentative und reale Geschäftsadresse in Zypern zu nutzen (nicht Registered Office). Es handelt sich hierbei um eine reguläre Office-Unit innerhalb unseres Office-Center (Public Office). Eingehende Briefpost wird an Sie auf Wunsch weitergeleitet. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Öffnen, Scannen und die Weiterleitung via eMail an. Die Gebühren pro Postsendung betragen EUR 3,90 Bearbeitungsgebühr zzgl. eventuell entstehender Portokosten. Der Postversand erfolgt nach Absprache und kann in Sammelform durchgeführt werden. Jahresgebühren Euro 964.00 zzgl. 15% Mehrwertsteuer |
Option (2)Ihre Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erhält durch Nutzung dieses Service die Möglichkeit, unsere repräsentative und reale Geschäftsadresse in Zypern zu nutzen (nicht Registered Office). Es handelt sich hierbei um eine reguläre Office-Unit innerhalb unseres Office-Center (Public Office). Eingehende Briefpost wird an Sie auf Wunsch weitergeleitet. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Öffnen, scannen und die Weiterleitung via eMail an. Die Gebühren pro Postsendung betragen EUR 3,90 Bearbeitungsgebühr zzgl. eventuell entstehender Portokosten. Der Postversand erfolgt nach Absprache und kann in Sammelform durchgeführt werden. Jahresgebühren Euro 1.290.00 zzgl. 15% Mehrwertsteuer |
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