Firmengründung in Zypern, und was vorher zu klären ist
Über die Firmengründung in Zypern liest man im Internet vor allem zwei Dinge: den Steuersatz und die Dauer einer Gründung. Beides trifft in der Regel zu. Beides beantwortet aber nicht die Frage, die am Ende über Erfolg oder unvorhersehbare Probleme entscheidet.
Ob eine Zypern Gesellschaft für Sie das Richtige ist, hängt weniger an Zypern als an Ihrer Situation in Ihrem Heimatland. Die Finanzverwaltungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und der gesamten EU prüfen sehr genau. Und sie prüfen nicht den Gesellschaftsvertrag, sondern die Frage, wo tatsächlich Leistungen entstehen und wo entschieden wird.
Auf dieser Seite haben wir zusammengestellt, was aus unserer Erfahrung vorab geklärt gehört. Eine persönliche Beratung durch unsere Steuerberater und Juristen ersetzt diese Übersicht selbstverständlich nicht.
Die Zypern Limited im Überblick
Die Zypern Limited entspricht in ihrer Grundstruktur einer deutschen GmbH. Beschränkte Haftung, eigene Rechtspersönlichkeit, Geschäftsanteile, die übertragen und vererbt werden können. Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt in Zypern steuerfrei, was in der Nachfolgeplanung eine erhebliche Rolle spielen kann.
Die Körperschaftsteuer in Zypern beträgt 15 Prozent. Bedeutsamer als der Satz selbst ist, dass es sich um eine Endbesteuerung handelt. Das vorgelagerte Verfahren mit späterer Anrechnung, das deutsche Unternehmer aus dem Zusammenspiel von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer kennen, entfällt hier vollständig. Eine Gewerbesteuer wird in Zypern nicht erhoben.
Hält Ihre Zypern Gesellschaft Anteile an einem weiteren Unternehmen, bleiben die daraus bezogenen Dividenden grundsätzlich steuerfrei. Diese Beteiligungsfreistellung bleibt auch nach der Reform 2026 bestehen. Lediglich in einem eng begrenzten Ausnahmefall kann zusätzlich eine Sonderabgabe in Höhe von 5 Prozent anfallen, die in Zypern als Special Defence Contribution bezeichnet wird. Dazu müssen zwei Voraussetzungen zusammentreffen: Das ausschüttende Unternehmen erwirtschaftet überwiegend Kapitalerträge, und es wird zugleich mit weniger als 7,5 Prozent besteuert.
Erträge aus dem Handel mit Aktien und aus den meisten weiteren Anlageformen bleiben in Zypern unbesteuert. Verluste dürfen vorgetragen werden, seit Januar 2026 über einen Zeitraum von sieben Jahren statt zuvor über fünf.
Der Punkt, an dem Modelle scheitern
Dieser Punkt entscheidet über alles Weitere, und deshalb nehmen wir uns dafür im Erstgespräch die meiste Zeit.
Eine Zypern Gesellschaft entfaltet ihre steuerliche Wirkung ausschließlich dann, wenn sie tatsächlich von Zypern aus geführt wird und dort über eine ordentliche Betriebsstätte verfügt. Beurteilt wird das nicht in Nikosia, sondern in Ihrem Heimatland.
Das Außensteuergesetz, die Hinzurechnungsbesteuerung und die Frage nach dem Ort der Geschäftsleitung entscheiden darüber, ob Ihre Struktur dort Bestand hat. Eine Gesellschaft ohne Mitarbeiter, ohne eigene Geschäftsräume und ohne erkennbare eigene Geschäftstätigkeit hält einer Prüfung erfahrungsgemäß nicht stand. Die Folgen sind unangenehm und in aller Regel kostspielig.
Welcher Umfang an Substanz in Ihrem Fall erforderlich ist, richtet sich nach Ihrer Tätigkeit, nach Ihrem Wohnsitz und danach, welche Verbindungen in das Heimatland bestehen bleiben. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Wer Ihnen eine solche in Aussicht stellt, sollte Sie nachdenklich stimmen.
Womit Sie rechnen können
Bei den Kosten einer Firmengründung in Zypern sind zwei Ebenen zu unterscheiden.
Zum einen die öffentlichen Gebühren, die in Zypern anfallen und die jeder Gründer entrichtet, unabhängig davon, mit welchem Haus er zusammenarbeitet. Zum anderen die laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und die steuerliche Betreuung. Gerade diese zweite Ebene wird in Angeboten häufig knapp kalkuliert oder gar nicht erst erwähnt und wird dann im zweiten Jahr zum Thema.
Fragen Sie deshalb bei jedem Anbieter nach, welche Leistungen in der genannten Summe tatsächlich enthalten sind und was später noch hinzukommt. Wir legen Ihnen das im Erstgespräch offen dar.
Was uns Unternehmer am häufigsten fragen
Die häufigste Frage lautet nicht, wie schnell es geht. Sie lautet, ob die Struktur einer Prüfung standhält. Das ist die richtige Frage.
Deshalb steht bei uns die Analyse am Anfang und nicht das Angebot. Für einen Unternehmer, der ortsunabhängig arbeitet und bereit ist, seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, fällt die Antwort völlig anders aus als für einen Handwerksbetrieb mit Kunden in Niederbayern. Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch, auch dann, wenn für uns am Ende kein Mandat daraus entsteht.
Warum die Sprache den Unterschied macht
Zypern ist überwiegend griechischsprachig. Verträge, amtliche Schreiben und steuerliche Unterlagen sind in aller Regel auf Griechisch oder Englisch abgefasst. Für deutschsprachige Unternehmer entsteht damit eine Hürde, die sich in der Praxis erst dann zeigt, wenn es um Details geht. Um Fachbegriffe, um Fristen, um die Frage, was in einem Schreiben eigentlich verlangt wird.
Bei uns sprechen Sie Deutsch. Nicht mit einer Servicehotline, sondern mit den Steuerberatern und Juristen, die Ihr Mandat tatsächlich bearbeiten. Sie haben einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner, der die Abstimmung mit unserer Steuerabteilung, unserer Rechtsabteilung und unserer Buchhaltung für Sie koordiniert.
Ebenso wichtig: Wir sind kein Vermittler. Sämtliche Leistungen erbringen wir im eigenen Haus, von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung. Das bedeutet für Sie kurze Wege, klare Zuständigkeiten und eine Verantwortung, die nicht zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt ist.
Mit wem Sie es bei PMG zu tun haben
Die Privacy Management Group Ltd. ist seit über zwanzig Jahren in Zypern tätig. An unseren Standorten in Larnaca und Paphos beschäftigen wir 40+ Mitarbeiter in eigenen Abteilungen für Steuerberatung, Recht, Buchhaltung und Mandantenbetreuung.
Wir sind offiziell zugelassenes Mitglied des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus (ICPAC) unter der Registrierungsnummer E411/G/2013. Unsere Abläufe werden seit 2010 ohne Unterbrechung durch den TÜV NORD nach ISO 9001:2015 geprüft und zertifiziert. Unsere Rechtsabteilung leitet ein Rechtsanwalt, der der Rechtsanwaltskammer Zyperns seit 1981 angehört.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich festlegen
Sie überlegen, ob eine Zypern Gesellschaft zu Ihrer Situation passt? Das Gespräch mit uns ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. In deutscher Sprache, mit jemandem, der Ihre Fragen fachlich einwandfrei und verständlich beantworten kann.
Die Ausführungen auf dieser Seite stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall dar. Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.