Steuern in Zypern

Steuern in Zypern

Steuern für Unternehmen in Zypern

Die Körperschaftssteuer für Unternehmen in Zypern beträgt lediglich 12,5%, im Bereich „Intellectual Property“ sogar nur 2,5%. Da Unternehmen in Zypern darüber hinaus nicht durch Gewerbesteuern belastet werden, liegt die Gesamtsteuerbelastung weit unter dem EU-Durchschnitt.

Unternehmer mit steuerlichem Wohnsitz und Non Dom Status in Zypern können darüber hinaus die Gewinne ihrer Kapitalgesellschaft, abzüglich der in Zypern anfallenden Körperschaftsteuer von 12,5%, praktisch steuerfrei in Form der Dividende vereinnahmen.


Wohnsitz Zypern mit Non Dom Status

Der Non Dom Status in Zypern bietet diverse, insbesondere auch steuerliche Vorteile. Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter Zypern Non Dom Status.


Persönliche Einkommensteuer in Zypern

Die Gestaltung der Einkommensteuer in Zypern folgt dem Modell der Progression. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, je höher das individuelle Privateinkommen ist, desto höher fällt der Einkommensteuersatz aus.

JahreseinkommenSteuersatz
EUR 0 – EUR 19.5000%
EUR 19.501 – EUR 28.00020%
EUR 28.001 – EUR 36.30025%
EUR 36.301 – EUR 60.00030%
ab EUR 60.00135%

Beispiel

Betrug das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers in Zypern im Jahre 2023 beispielsweise EUR 30.000,00, so wird zur Ermittlung der Einkommensteuer folgende einfache Berechnung angestellt:

Einkommen in EuroSteuersatzSteuerbelastung in Euro
19.500,000%0,00
19.501,00 bis 28.000,0020%1.699,80
28.001,00 bis 30.000,0025%499,75
Einkommensteuern (Summe)2.199,55

Die Mehrwertsteuer in Zypern

Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Zypern beträgt derzeit 19% (Stand 01.2024). Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze betragen 9% bzw. 5%. In der Regel gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Postdienste, Lotterie und von gemeinnützigen Organisationen erbrachte kulturelle Leistungen.


Ausländische Renteneinkünfte

Gemäß aktueller Steuergesetzgebung der Republik Zypern sind ausländische Renteneinkünfte bis zu einem Betrag in Höhe EUR 3.420,00 pro Jahr von einer Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus wird ein Steuersatz von 5% angewendet, es sei denn, ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine abweichende Regelung vor.

Alternativ kann das ausländische Renteneinkommen auch dem Gesamtjahreseinkommen des in Zypern steuerpflichtigen Residenten hinzugerechnet werden. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Besteuerung nach der vorstehenden Einkommenssteuertabelle der Republik Zypern.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Steuern in Zypern haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Steuern in Zypern

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Zypern

Die Beantragung der USt-ID in Zypern ist selbstverständlich ebenfalls ein fester Bestandteil unserer Gründungsleistungen.

Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) handelt es sich um eine eindeutige und EU-weite Kennzeichnung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens. Sie dient innerhalb des europäischen Binnenmarktes zur innergemeinschaftlichen Abrechnung der Umsatzsteuer durch die jeweils zuständigen Finanzämter der Länder. Benötigt wird die USt-ID / VAT-Nummer von jedem Unternehmen, welches Waren oder auch Dienstleistungen innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefert und / oder erwerben möchte.

Die USt-ID, auch als VAT-Nummer bezeichnet, ist gesondert von der regulären Steuernummer in Zypern zu beantragen. Im Rahmen unseres Full-Service-Paketes übernehmen wir das gern für Sie!

Steuern in Zypern

Umsatzsteuern / Innergemeinschaftlicher Handel

Zypern, Mitglied der Europäischen Union, partizipiert durch die EU-Gesetzgebung hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Als innergemeinschaftliche Lieferung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft von der Umsatzsteuer im Staat des Beginns des Transports steuerfrei gestellt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens die Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt und der Gegenstand tatsächlich von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat im Rahmen der Lieferung transportiert wird.

Eine Sonderform der innergemeinschaftlichen Lieferung ist die innergemeinschaftliche Verbringung. Hier kommt es nicht zu einer Lieferung zwischen zwei Unternehmen. Die Verbringung innerhalb eines Unternehmens wird als innergemeinschaftliche Lieferung fingiert.

Die innergemeinschaftliche Lieferung führt aus der Sicht des Erwerbers zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb. Damit wird die Umsatzbesteuerung im Erwerberstaat sichergestellt. Der Erwerber hat die Erwerbsumsatzsteuer abzuführen und kann gleichzeitig diese als Vorsteuer abziehen, soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Das Rechtsinstrument der innergemeinschaftlichen Lieferung, korrespondierend mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb, war notwendig, da mit dem Jahreswechsel 1992/1993 der europäische Binnenmarkt eingeführt worden ist und damit die Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen ist. Es ist der steuerrechtlich bedeutsamste Teil des Binnenmarktes. An die Stelle der steuerfreien Ausfuhrlieferung ist die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung getreten und die Einfuhrumsatzsteuer wurde durch die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgelöst.

Ausfuhrlieferung und Einfuhrumsatzsteuer haben jedoch weiterhin im Warenverkehr mit Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (Drittlandstaaten) eine erhebliche Bedeutung.

Voraussetzungen (EU / Zypern)

Vorab ist zu klären, ob es sich um die Lieferung eines Gegenstandes oder um eine sonstige Leistung (Dienstleistung) handelt. Innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Unternehmer werden nach anderen Regelungen ohne Berechnung der Umsatzsteuer ausgeführt.

Die Steuerbefreiung ist im Wesentlichen daran geknüpft, dass

– die Ware tatsächlich von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert wird, und
– dass der Empfänger Unternehmer ist und die Ware im Rahmen seines Unternehmens erwirbt.

Die erste Voraussetzung muss mit dem Verbringungsnachweis nachgewiesen werden. Die zweite Voraussetzung ist durch den Abnehmernachweis zu belegen, wobei die Verwendung und Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine zentrale Rolle spielt.

Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Erwerber im Land der Beendigung des Transports die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.

Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung muss mit Buchnachweis und Belegnachweis nachgewiesen werden. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-146/04 “Albert Collée” vom 27. September 2007, ist in Zypern anerkannt, dass der Buch- und Belegnachweis als solcher keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist.

Steuern in Zypern

Steuerzertifikat für Unternehmen in Zypern

Die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung (Steuerzertifikat) ist für Unternehmen ein besonders wichtiges Instrument im Rahmen internationaler Steuerplanung. So kann sie u.a. zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung dienen, um die nicht selten aufkommende Frage nach dem Ort der Besteuerung zu klären oder auch beispielsweise verhindern, dass es zu einer Doppelbesteuerung durch Staaten kommt, welche mit der Republik Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhalten.


Fallbeispiel

Eine zyprische Holding Gesellschaft hält Anteile an einer in Deutschland ansässigen GmbH. Es kommt in diesem Zusammenhang zur Dividendenzahlung der deutschen Tochter-Gesellschaft an die zyprische Mutter-Gesellschaft. In diesem Fall wird das deutsche Finanzamt in der Regel einen Nachweis (Steuerzertifikat) der zyprischen Holding fordern, welcher die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft in Zypern offiziell belegt.


Beantragung des Steuerzertifikates

Die Beantragung des Steuerzertifikates sind wir Ihnen gerne behilflich.

Steuern in Zypern

Steuervoranmeldung in Zypern

Die Finanzbehörde der Republik Zypern setzt die Höhe der Steuervorauszahlung Ihres Unternehmens für das jeweils beginnende Geschäftsjahr nicht selbst fest, sondern überlässt es Ihnen und Ihrem Unternehmen, selbst eine diesbezüglich realistische Steuereinschätzung abzugeben.

Ihre vorläufige Einschätzung des Jahresumsatzes Ihrer Gesellschaft, natürlich abzüglich aller in diesem Zeitraum angenommenen betrieblichen Aufwendungen, ergibt den kalkulierten Gewinn vor Abzug der Körperschaftssteuer in Höhe 12,5%.

Die Körperschaftsteuervorauszahlung erfolgt jeweils zum 31.07. und 31.12., also in zwei gleichen Raten.


Beispiel zur Berechnung

Geschätzter Umsatz für das laufende Jahr (01.01. bis 31.12.):EUR 100.000
Geschätzte betriebliche Aufwendungen:EUR -60.000
Gewinn vor Körperschaftsteuer:EUR 40.000
Körperschaftsteuer 12,5% auf EUR 40.000:EUR 5.000
1te Rate bis jeweils zum 31. Juli des Jahres (50%):EUR 2.500
2te Rate bis jeweils zum 31. Dezember des Jahres (50%):EUR 2.500

Wissenswertes

Sollten Sie im Verlauf des betreffenden Steuerjahres eine Anpassung Ihrer Einschätzung vornehmen wollen, so benötigen wir von Ihnen bis spätestens 10. Dezember des Jahres lediglich einen entsprechenden Hinweis per E-Mail.

Zypern Kranken- und Sozialversicherung

Zypern Kranken- und Sozialversicherung

Sozialversicherung und Beiträge in Zypern

Zypern Sozialversicherungssystem und Beiträge

In Zypern existiert ein vom Verdienst abhängiges Sozialversicherungssystem, das für jeden Erwerbstätigen verpflichtend gilt, unabhängig davon, ob es sich um abhängiges Arbeitsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Eine freiwillige Versicherung ist erst nach einer vorgeschriebenen Zeit der Pflichtversicherung möglich, wenn die betreffende Person dies wünscht oder sie im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber tätig ist.

Die Versorgung wird durch Beiträge finanziert, die vom Versicherten selbst, dem Arbeitgeber und dem Staat zu tragen sind. Bei einem abhängigen Beschäftigten liegt der Beitragssatz derzeit bei 21,5% des monatlichen Bruttoeinkommens. Hiervon werden 8,3% vom Arbeitgeber, 8,3% vom Arbeitnehmer und 4,9% vom Staat getragen (Stand: Januar 2024 / Änderungen vorbehalten).


Übertragung Ihrer Sozialversicherungsleistungen

In Zypern gilt seit dem 01. Mai 2004 die EU-Verordnung 1408/71, welche die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz koordiniert.

Die EU-Regelung 1408/71 beinhaltet die Erhaltung und Übertragung der Sozialversicherungsansprüche für Personen, welche innerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz verlagern. Dies beinhaltet:

  • keine Diskriminierung aufgrund von Nationalitäten,
  • Arbeitgeber sind nur einer Gesetzgebung unterworfen,
  • der erworbene Leistungsanspruch ist geschützt und kann innerhalb der EU übertragen werden.

Darüber hinaus hat Zypern wechselseitige Abkommen mit vier weiteren Ländern außerhalb der EU (Kanada, Quebec, Ägypten und Australien) geschlossen, welche zum Ziel haben, die Sozialversicherungsrechte wechselseitig aufrechtzuerhalten.


Leistungen des Sozialversicherungssystems in Zypern

Das Sozialversicherungssystem Zyperns enthält diverse Leistungen.

  • Medizinische Versorgung
    Kostenlose medizinische Betreuung und Versorgung bei Arbeitsunfällen, im Falle einer Berufskrankheit und für pflegebedürftige Rentner, ergänzend die Leistungen des NHS (falls zutreffend).
  • Mutterschaftsbeihilfe
    Für Mütter, die entweder selbst oder über ihren Ehegatten steuerlich veranlagt werden, für abhängig Beschäftigte, Selbständige und Freiwillig Versicherte. Die Mutterschaftsbeihilfe beträgt einmalig EUR 546,00.
  • Beerdigungskostenzuschuss
    Für abhängig Beschäftigte, Selbständige, Freiwillig Versicherte und Rentner. Der Beerdigungskostenzuschuss beträgt einmalig EUR 509,94.
  • Mutterschaftsgeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Mutterschaftsgeld wird für einen Zeitraum von 18 Wochen gewährt.
  • Krankengeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Krankengeld wird für eine Dauer von bis zu 156 Tagen pro Periode der Arbeitsunterbrechung gezahlt.
  • Arbeitslosengeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Arbeitslosengeld wird bei Arbeitslosigkeit für die Dauer von bis zu 156 Tagen gezahlt.
  • Invalidenrente
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Die Invalidenrente wird an Personen gezahlt, die ihre Arbeit für eine Dauer von 156 Tagen nicht verrichten können und wo eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.
  • Altersrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte. Eine versicherte Person erhält eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr. Eine Altersrente kann unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ab dem 63. Lebensjahr gewährt werden.
  • Witwenrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte. Die Witwenrente wird an Frauen gezahlt, die mit ihrem Ehemann bis zu seinem Tode zusammengelebt haben oder von ihm unterstützt wurden. Sie wird auch an Männer bezahlt, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können oder die bis zum Tode der Ehefrau dauerhaft von dieser unterstützt wurden.
  • Waisenrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte.

Wenn der Waise unter 15 Jahren oder unabhängig von seinem Alter handlungsunfähig ist, wird das Waisengeld an die Person gezahlt, die ihn unterstützt. In allen anderen Fällen wird die Leistung an den Waisen persönlich ausgezahlt. Das Waisengeld endet mit der Volljährigkeit. Bei Handlungsunfähigkeit des Waisen wird es lebenslang gezahlt.


Leistungen bei Arbeitsunfällen

  • Krankengeld
    Abhängig Beschäftigte. Das Krankengeld wird ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, wird das Krankengeld bis zu einer Dauer von 12 Monaten gezahlt.
  • Berufsunfähigkeitsbeihilfe
    Abhängig Beschäftigte. Die Leistung richtet sich nach dem Grad der Berufsunfähigkeit. Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 20% erlitten haben. Es wird bis zur Genesung oder auch lebenslang gezahlt. Berufsunfähigkeitszuschüsse werden an Personen geleistet, deren Grad der Berufsunfähigkeit zwischen 10% und 19% liegt.
  • Sterbegeld
    Abhängig Beschäftigte. Sterbegeld wird an die Hinterbliebenen eines abhängig Beschäftigten gezahlt, der in Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufsunfähigkeit verstorben ist. Das Sterbegeld beinhaltet Witwenrente, Waisenrente und Elterngeld. Der zu erhaltende Betrag beläuft sich in Höhe EUR 388,00.

Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Zypern Kranken- und Sozialversicherung

NHS – National Health System in Zypern

Das National Health System in Zypern ermöglicht erkrankten Personen, gerade auch sozial benachteiligten, chronisch kranken und alten Menschen, alle medizinischen Grundversorgungsdienste wie Arztbesuche, Medikamente, Laborleistungen etc. vollkommen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können. NHS angeschlossene Ärzte übernehmen somit die Versorgung – und dies flächendeckend und für den anspruchsberechtigten Patienten gratis. Darüber hinaus erhält jede am NHS-System teilnehmende Person eine europäische Krankenversicherungskarte, welche auch auf Reisen ins europäische Ausland entsprechenden Gesundheitsschutz garantiert.

Wer kann vom New Health System profitieren?
Staatsbürger der Republik Zypern, der Beitragspflicht unterliegende EU-Bürger mit Residenzstatus in Zypern (Non Dom), Drittstaatsangehörige (Nicht- EU-Bürger) mit entsprechendem Aufenthaltsstatus, Familienangehörige der vorbezeichneten Gruppen (gemäß gesetzlicher Bestimmungen) und Flüchtlinge/Personen mit einem zusätzlichen Schutzstatus.

Somit werden sämtliche Einwohner Zyperns in die Finanzierung dieses solidarischen NHS eingebunden. Auch der Staat Zypern selbst, alle Staatsdiener und Beamte, zahlen ebenfalls ausnahmslos in dieses gemeinschaftliche System ein. Für alle gelten folgende Regelungen:

Alle nachstehenden prozentualen Angaben und die darauf zu entrichtenden solidarischen Abgaben zum NHS sind auf ein Gesamteinkommen in Höhe 180.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.


Beiträge zum National Health System

Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer wird von seinem Einkommen 2,65% zum NHS beitragen. Sein Arbeitgeber trägt mit 2,9% für seinen Angestellten zum NHS bei.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen in Höhe 1.000,00 Euro trägt monatlich 26,50 Euro zum NHS bei. Sein Arbeitgeber wird mit 29,00 Euro zum NHS beitragen. Darüber hinaus finanziert der Staat selbst in diesem Fall mit. Der Beitrag an NHS beträgt insgesamt somit 4,7% auf das Brutto-Monatseinkommen. Die Beiträge werden monatlich von den Lohnzahlungen abgezogen und auf der Lohnabrechnung aufgeführt.

Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen
Dividenden unterliegen ebenfalls der solidarischen Abgabe an das National Health System. Die Abgabe beträgt 2,65%. Abgaben zum NHS, welche auf Mieteinkommen, Zinsen und Dividenden entrichtet werden, müssen jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres abgeführt werden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.

Mieteinnahmen
Mieteinnahmen unterliegen einer Abgabe von 1,7%. Abgaben zum NHS, welche auf Mieteinkommen, Zinsen und Dividenden entrichtet werden, müssen jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres abgeführt werden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.

Zinsen
Zinsen werden mit 2,65% der monatlichen Erträge zum NHS herangezogen. Abgaben zum NHS, welche auf Mieteinkommen, Zinsen und Dividenden entrichtet werden, müssen jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres abgeführt werden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.

Selbständige (z.B. Easy-Nom)
Selbständige tragen mit 4,0% des Einkommens zum NHS bei. Die Beiträge werden über drei staatliche Mechanismen gesammelt. Der Sozialversicherungsfonds hält den Betrag jeden Monat für private Arbeitnehmer, Rentner und Selbständige zurück. Die Beiträge für Staatsbeamte, Angestellte des öffentlichen Sektors und Pensionäre werden direkt vom Finanzamt einbehalten. Die Beiträge der Rentner und anderer öffentlicher Amtsträger fallen in den Zuständigkeitsbereich der Steuerabteilung. Alle Beiträge fließen in den staatlichen Krankenversicherungsfonds ein und machen das Budget des NHS aus.

Beispiel (1) zur Veranschaulichung

Max Mustermann ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Bernd Non Dom Status in Zypern.

Max bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält 100.000,00 Euro Dividenden.

Solidarische Abgabe an das NHS

Arbeitseinkommen (2,65%) entspricht 26,50 Euro pro Monat.

Abgabe der Limited als Arbeitgeber (2,90%) entspricht 29,00 Euro pro Monat.

Dividendeneinkommen 2023 – 100.000,00 Euro (2,65%) entspricht 2.650,00 Euro.

Solidarische Gesamtabgabe: 3.316,00 Euro

Beispiel (2) zur Veranschaulichung

Max Mustermann ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Bernd Non Dom Status in Zypern.

Max bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält 500.000,00 Euro Dividenden im Jahre 2023.

Solidarische Abgabe an das NHS

Arbeitseinkommen (2,65%) entspricht 26,50 Euro p.m.

Abgabe der Limited als Arbeitgeber (2,90%) entspricht 29,00 Euro p.m.

Dividendeneinkommen 2023 – 500.000,00 Euro (2,65%) entspricht: 13.250,00 Euro

BEGRENZUNG GREIFT BEI 180.000 EUR

Solidarische Gesamtabgabe: 4.770,00 Euro (Höchstbetrag)


Ihre Registrierung im Zypern National Health System

Als anspruchsberechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, sich entweder online im NHS-System selbst zu registrieren https://www.gesy.org.cy – oder auch Ihre Registrierung durch einen Arzt mit NHS-Zulassung vornehmen zu lassen.

  • Schritt (1) – Konto erstellen
    Nach Aufruf des vorstehenden Links, wählen Sie bitte zunächst in der rechten oberen Ecke der Seite „EN“ für Englisch. Nachfolgende Informationen werden nun von Ihnen erfragt: Vorname, Nachname, gewünschter Benutzername, Ihre E-Mail-Adresse, eine Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihre zyprische Mobiltelefonnummer. Ihre zyprische Mobilfunknummer wird benötigt, um Ihnen per OTP (Einmalpasswort) eine sichere Einwahl ins System zu ermöglichen. Abschließend müssen Sie noch die AGB akzeptieren.
  • Schritt (2) – Check
    Sämtliche von Ihnen bisher eingegebenen Daten werden Ihnen nun noch einmal zur Kontrolle auf Ihrem Bildschirm angezeigt. Wurden all Ihre Angaben korrekt erfasst, klicken Sie bitte den Button „Send“.
  • Schritt (3) – Bestätigung Ihres persönlichen Benutzerkontos (NHS-Account)
    Nach abgeschlossener Einrichtung Ihres persönlichen NHS-Accounts erhalten Sie einen Aktivierungscode via E-Mail übermittelt, welchen Sie bitte innerhalb von 15 Minuten aufrufen und folgen.
  • Schritt (4) – NHS Antragstellung
    Sie verfügen jetzt über einen aktiven NHS-Account, in dem Sie nun die eigentliche NHS-Antragstellung für sich und ggf. Ihrer Familienmitglieder vornehmen können. Diese Informationen werden Sie für das Antragsverfahren in der Regel benötigen:

    • einige persönlichen Daten und ggf. die Ihrer Familienmitglieder,
    • die Nummer(n) des/der Yellow-Slip(s),
    • eventuell eine entsprechende Pass- Personalausweis- oder auch ID-Nummer(n).

Darüber hinaus werden Sie werden nach „KIN“ gefragt. Hierbei handelt es sich um eine im Notfall zu verständigende Person und deren aktuelle Kontaktdaten.

Werden Sie durch das System zur Übersendung von Dokumenten aufgefordert, so können Sie diese entweder per E-Mail oder auch direkt via Upload an NHS übermitteln.

  • Schritt (5) – Arzt Ihres Vertrauens
    Im letzten Schritt wird Ihnen durch NHS eine Liste von entsprechend zugelassenen Ärzten angezeigt, welche sich in Ihrer unmittelbaren Umgebung befinden. Bitte wählen Sie daraus Ihren zukünftigen „Hausarzt“ aus und tragen Sie dessen Namen und Anschrift in das sich abschließend öffnende Fenster ein.
  • Bestätigung
    Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme am NHS erhalten Sie eine E-Mail, welche Ihnen den Status „Approved“ (genehmigt) bescheinigt und Sie bittet, sich zwecks Terminvereinbarung zeitnah an den von Ihnen gewählten Arzt zu wenden.

Abschließend müssen Sie noch die AGB akzeptieren.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Steuern in Zypern haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Die Betriebsstätte in Zypern

Die Betriebsstätte in Zypern

Anforderungen an die Betriebsstätte in Zypern

Die Einrichtung einer ordentlichen Betriebsstätte ist unumgänglich. Grundsätzlich gilt, als Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung im europäischen Ausland, die einfache “Betriebsstättenpflicht”.

Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für juristische Personen in Zypern, sondern für alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Geschäfte tätigen möchten.


Die Rechtssprechung in der Praxis

Die Republik Zypern (EU) besteht nicht in jedem Fall auf den Unterhalt einer sogenannten “ordentlichen Betriebsstätte”. Wer folglich ausschließlich Geschäfte innerhalb Zyperns abwickelt, kann auf eine Betriebsstätte ggf. verzichten.

Gegensätzlich dazu verhält es sich, sollte eine Zypern Gesellschaft innerhalb der EU wirtschaftlichen Aktivitäten entwickeln. In diesem Fall gilt der Grundsatz:

“Keine Betriebsstätte, keine steuerliche Anerkennung im EU-Ausland”

Beispiel: Die Zypern Gesellschaft stellt eine Rechnung an einen Kunden im europäischen Ausland. Unterhält die Zypern Limited zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine “ordentliche Betriebsstätte”, werden die Aufwendungen des Kunden in der Regel nicht steuerlich im Ausland anerkannt. Die Folge, der Kunde kann seine betrieblichen Ausgaben nicht in steuerlichen Abzug bringen. Für das Finanzamt im EU-Ausland existiert die Zypern Gesellschaft ohne ordentliche Betriebsstätte “schlichtweg” nicht (Stichwort: “Briefkastenfirma”). Ob Recht oder Unrecht – das sind die Fakten.


Anforderungen – Betriebsstätte und Non Dom in Zypern

Anforderungen an eine Betriebsstätte in Zypern:

Ordentliche Geschäftsadresse und Büro,

Verbrauchsrechnung auf den Namen der Gesellschaft,

Nachweis der Zahlung zur Sozialversicherung,

Nachweis mindestens einer sozialversicherungs- pflichtig beschäftigten Person im Unternehmen.

Somit werden die nach OECD-Empfehlung geforderten Merkmale einer Betriebsstätte erfüllt und die Betriebsstätte wird auch von der Republik Zypern anerkannt.

Gründen Sie Ihre Zypern Gesellschaft nicht im Zusammenhang mit einer Wohnsitzverlagerung nach Zypern, so genügt in der Regel die Anmietung eines Büroraumes, die Anmeldung von Strom, Wasser und Telefon, sowie die Anstellung einer Teil- oder Vollzeitkraft. Üblicherweise empfehlen wir die Beschäftigung eines lokalen Directors, welcher die Geschicke Ihres Unternehmens vor Ort leitet.

Die Betriebsstätte in Zypern

Unser Angebot zur Betriebsstätte in Zypern

Die Betriebsstätte für Ihre Gesellschaft in Zypern

Grundsätzlich sollte die Betriebsstätte dem Geschäftszweck Ihrer Gesellschaft in Zypern entsprechen. Mit den Optionen „Private Office“ oder „Serviced Office-Cube“ bieten wir Ihnen zwei besonders attraktive und bewährte Lösungen.

Private Office* oder Serviced
Office mit Office-Cube*
Betriebstätte Zypern
Private Office*

Errichten Sie Ihre Betriebsstätte / Private Office ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Lassen Sie uns jetzt über Ihr Vorhaben sprechen!

bereits ab EUR 3.600 p.a.

Serviced Office mit Office-Cube*

Unser Office-Cube ist ausschließlich Ihnen zugänglich und bereits teilmöbliert (Tisch und Stuhl). Neben Ihrem Firmenschild und einem eigenen Briefkasten für Ihre Geschäftspost, können Sie gegen eine monatliche Gebühr von nur EUR 5,00 einen eigenen Telefonanschluss der Firma Primetel (Zypern) hinzubuchen. Die Ihnen von Primetel zur Verfügung gestellte Festnetznummer kann jederzeit auf ein handelsübliches Smartphone weitergeleitet werden. Ihre geschäftliche Festnetznummer wird, den Substanzanforderungen entsprechend, in das öffentliche Telefonbuch eingetragen.
Besonderheit: Kostenfrei erhalten Sie darüber hinaus auf Wunsch ein Google Business & Maps Profil und eine Google Landingpage für Ihr Unternehmen (Standard-Version). Das Set-Up ist bereits im Mietpreis enthalten, ebenso diverse Leistungen unseres Office-Service (Nutzung des Konferenzraumes nach Vereinbarung und Verfügbarkeit, Postlagerung, Scan-Service und mehr).
EUR 1.800 p.a.

*Diese Leistung erbringen wir in Kooperation mit unserem Partner SHL Skynet Holdings Ltd.

Das Gesellschaftsrecht in Zypern

Das Gesellschaftsrecht in Zypern

Von der Gründung bis zur aktiven Gesellschaft

Die Zypern Limited, „Private Company Limited by Shares“ – kurz: Zypern Ltd. – stellt in Zypern die übliche und in der Regel auch empfehlenswerte Gesellschaftsform dar.

Die Zypern Limited zeichnet sich einerseits durch die tatsächlich beschränkte Haftung seines Gesellschafters auf den Nennwert der Gesellschaftsanteile aus. Andererseits können Gesellschafter und Organe der Gesellschaft ausgewechselt werden.

Zur Gründung der Zypern Limited bedarf es mindestens eines Directors, eines Shareholders (Eigentümer) und eines Sekretärs. Diese müssen zwingend im Gesellschaftsregister benannt werden.


Der Director einer Zypern Limited
Der Director oder auch die Directoren einer Zypern Limited gelten nach dem Gesetz als allgemeine Vertreter der Gesellschaft. Jede Person, die die Funktionen eines Directors innerhalb der Zypern Limited ausübt, gilt gleichgültig seines Titels, als Director.

Darüber hinaus kennt das zyprische Recht nur wenige Vorschriften hinsichtlich der Ernennung der Directors. Regelungen zu diesem Bereich werden durch die sogenannten Articles getroffen.

Die Ernennung erfolgt gemäß Statuten häufig durch Unterzeichnung des Memorandum. Gelegentlich bestimmt auch das Memorandum selbst den oder auch die Directoren. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung tritt der Director einer Zypern Limited jährlich zurück. Durch Beschluss der Versammlung werden die Positionen einer Zypern Limited wieder besetzt. Wie gesagt, das Gesellschaftsrecht der Republik Zypern kennt kaum Vorschriften zu diesem Thema, individuelle Regelungen sind daher möglich.

Unabhängig des Inhaltes eines Memorandums ist es durch ordentlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung jederzeit möglich, einen Director abzuberufen.

Darüber hinaus schreibt das Recht der Republik Zypern nicht vor, dass ein Director der Zypern Limited auch Gesellschafter dieser Gesellschaft sein muss. Handlungen und Maßnahmen eines Directors sind grundsätzlich für die Gesellschaft wirksam.

Soweit das Gesetz Zyperns keine andere Bestimmung vorsieht, übt/üben der/die Director/s einer Zypern Limited alle Vollmachten im Verhältnis zu den Mitgliedern/Gesellschaftern der Unternehmung aus. Wie einzelne Vollmachten verteilt werden, ist dem Inhalt des Memorandum vorbehalten.

Es ist den Gesellschaftern einer Zypern Limited nicht erlaubt, sich in die Geschäftsführung der Directors einzubringen. Die Entscheidungsgewalt liegt ausschließlich beim Verwaltungsrat der Zypern Limited, d.h. bei den Directoren der Gesellschaft. Sollten Vollmachten der Directors beschränkt werden, so ist dies im Memorandum der Gesellschaft entsprechend zu vermerken.

Besonderheiten hinsichtlich der Erteilung von Vollmachten
Sollte ein Director im Rahmen seiner Tätigkeit für die Zypern Limited über seine Befugnisse hinaus agieren, so ist es der Hauptversammlung möglich, Vollmachten rückwirkend zu erteilen. Intern können selbstverständlich gesonderte Regelungen hinsichtlich der Verteilung von Vollmachten getroffen werden. Darüber hinaus können natürlich auch Dritte von der Zypern Limited eine Vollmacht erhalten.

Ausnahme bei „Verletzung treuhändischer Pflichten“
Eine nachträgliche Genehmigung der Hauptversammlung ist ausgeschlossen, sollte der Director oder die Directoren treuhändische Pflichten verletzen und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung die Mehrheit der Stimmen kontrollieren.

Sollten der Verwaltungsrat (Directors) einmal handlungsunfähig oder unwillig sein oder auf Grund seiner treuhänderischen Pflichten gehindert, so können die Gesellschafter der Zypern Limited den Einsatz eines zusätzlichen Directors bestimmen.

In der Regel gilt übrigens der Grundsatz, dass Directoren einer Gesellschaft keine Darlehen der Zypern Limited in Anspruch nehmen können.

Treuhänderische Pflichten der Direktors innerhalb der Zypern Limited
Die Gesellschaft ist grundsätzlich im Rahmen des Rechts der Republik Zypern zu führen. Darüber hinaus haben sich die Directoren an die Statuten der Gesellschaft (Memorandum, etc.) zu halten. Directoren können, sollten Sie geltendes Recht brechen oder sich entgegen den Statuten der Gesellschaft verhalten, durchaus zur Haftung heran gezogen werden. Die Pflichten des oder auch der Directoren gelten stets gegenüber der Gesellschaft, nicht jedoch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Zypern Limited.

Steht die Zypern Limited in Verbindung mit weiteren Gesellschaften, so gelten die Pflichten der Directoren lediglich gegenüber der Zypern Limited unmittelbar. Nur in wenigen Fällen kann diesbezüglich ein gesondertes Verhältnis zwischen Director(en) und Dritten zu Stande kommen.

Insgesamt lässt sich der Sinn der treuhändischen Pflicht zur Sicherung der Loyalität und im Bezug auf die ordentliche Ausübung der erteilten Vollmacht umfassen. Wie auch in anderen Ländern gelten die Grundsätze der Handlung nach „bestem Wissen und Gewissen“, der Grundsatz der Wahrung der Handlungsfähigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten (persönliche Interessen gegen die Interessen der Gesellschaft).

Der Sekretär (Secretary) der Zypern Limited
Im Normalfall wird der Sekretär durch den Director ernannt. Ihm obliegen in der Regel die Verwaltungsaufgaben unter Ausschluss der Geschäftsführungsaufgaben. Ausnahmen bestehen ggf. hinsichtlich administrativer Handlungen. So kann es dem Sekretär der Gesellschaft gestattet sein, eine Bürokraft einzustellen.


Sollten Sie weitere Fragen zum haben, erreichen Sie uns sowohl telefonisch, per Email, als auch über unser Kontaktformular.

Das Gesellschaftsrecht in Zypern

Gründung/Übernahme einer Zypern Gesellschaft

Zypern, Mitglied der Europäischen Union, hat durch den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft auch die Investitionsmöglichkeiten für Investoren aus der EU erleichtert. So können juristische und auch natürliche Personen durchaus 100% der Gesellschaftsanteile einer Zypern Gesellschaft kaufen, halten und veräussern.

Das Firmenregister der Republik Zypern sieht grundsätzlich die Eintragung der Inhaber einer Zypern Gesellschaft vor. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Reederei, so gilt hier die Zuständigkeit des Schifffahrtregisters.

Neben dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Kauf (Übertragung) bietet sich selbstverständlich in Zypern auch die Möglichkeit des Erwerbs über die Börse. Da dieser Weg jedoch eher selten beschritten wird, können wir ihn an dieser Stelle vernachlässigen und uns der Unternehmensgründung in Zypern zuwenden.

Das zyprische Gesellschaftsrecht lehnt sich an das Recht des Vereinigten Königreiches an. Folgende Gesellschaftsformen kennt das zyprische Gesellschaftsrecht:

1. Private Company
2. Public Company
3. General Partnership und Limited Partnership

Grundsätzlich muss bei der Gründung vg. Gesellschaftsformen kein Einverständnis der Zentralbank Zyperns eingeholt werden. Seit dem 01.04.2004 wurde diese Regelung für Personen aus der EU abgeschafft.


Die Gründung einer Zypern Gesellschaft

Das Handelsregister der Republik Zypern fordert zur Gründung die Vorlage eines Gesellschaftsvertrages. Dieser Gesellschaftsvertrag muss insbesondere den Namen und Sitz der Zypern Gesellschaft, eine Angabe des Betrages über das Grundkapital der Gesellschaft (mindestens 1.000 Euro), sowie den Gesellschaftszweck und die Begrenzung der Haftung der Gesellschafter auf den Einlagenanteil enthalten. Es ist eine die Unterschrift der/des Gründer/s erforderlich.

Darüber hinaus bedarf es der Vorlage einer Satzung der Gesellschaft, worin die Hauptversammlung, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Wahlrechte und Stimmrechte geregelt werden.

Die Firmengründung Zypern muss zwingend durch einen zugelassenen Rechtsanwalt in Zypern erfolgen. Unsere Kanzlei erfüllt selbstverständlich diese Voraussetzungen und ist seit 1981 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nicosia.


Sollten Sie weitere Fragen zum haben, erreichen Sie uns sowohl telefonisch, per Email, als auch über unser Kontaktformular.

Die Kontoeröffnung in Zypern

Die Kontoeröffnung in Zypern

TUV NORD certifiedPrivacy Management Group beschäftigt auch in diesem Bereich hausinterne Spezialisten, auf deren Wissen und jahrelange Erfahrung Sie vertrauen können. In regelmäßigen Zeitabständen durch den TÜV NORD geprüft, trägt auch dieser Leistungsbereich der Privacy Management Group die Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 und steht Ihnen, unserem Mandanten, jederzeit gern zur Verfügung.


Privat- und Geschäftsbanken in Zyperns

Das Bankensystem in Zypern umfasst die Zentralbank, die inländischen Banken sowie Filialen oder Tochtergesellschaften diverser ausländischer Banken.

Die Regelungen und Praktiken der Geschäftsbanken in Zypern folgen dem britischen Modell. Zudem haben es auch lokale Banken geschafft, international starke Korrespondenznetzwerke zu entwickeln. Dies ermöglicht Bankkunden einen einfachen Zugang zum weltweiten Bankennetzwerk und versetzt sie darüber hinaus in die Lage, auch spezialisierte Finanztransaktionen durchführen zu können.


Einlagensicherung und Gebühren

Durch die Einlagensicherung sind Ihre Gelder auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten (Privatkonten) im Falle einer Bankeninsolvenz in Zypern (EU) geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung sichert 100% der Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut ab.

Die Bank- und Kontogebühren sind, insbesondere für Geschäftskonten im Bereich des International Banking, deutlich höher, als Sie dies vielleicht von Ihrer Hausbank in der „alten Heimat“ gewohnt sind. So betragen die Kontoverwaltungsgebühren für ein Gesellschaftskonto in Zypern durchschnittlich 35,00 Euro bis 50,00 Euro pro Monat. Die Gebühren für Privatkonten sind deutlich günstiger.


PayPal Business-Account

Das Antragsverfahren zur Eröffnung eines PayPal Business-Accounts ist recht unkompliziert und innerhalb der EU weitgehend identisch. Sollten Sie Unterstützung bei der Eröffnung Ihres PayPal Business-Accounts benötigen, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

  • eingehende Beratung über das gesamte Antragsverfahren zur Kontoeröffnung,
  • Vorprüfung der von Ihnen übermittelten Dokumente (siehe unten),
  • falls erforderlich, die Verifizierung einzelner Dokumente,
  • persönlicher Support während des laufenden Antragsverfahrens.

Schritt für Schritt und mit Rat und Tat

gehen wir mit Ihnen gemeinsam durch den gesamten Prozess Ihrer Kontoeröffnung in Zypern und freuen uns darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen.

Internationale Bankkonten

Internationale Privat- und Geschäftskonten außerhalb der Republik Zypern

Sie haben die Möglichkeit, ob nun in Ergänzung oder auch als Alternative zum Zypern Bankkonto, sowohl Privat- als auch Geschäftskonten im Ausland zu eröffnen. Sollten Sie Privacy Management Group mit der ständigen Betreuung Ihres Unternehmens in Zypern beauftragt haben, so stehen Ihnen unsere Leistungen im Rahmen des „Full-Banking-Support“ selbstverständlich auch in Bezug auf die Kontoeröffnung im Ausland zur Verfügung*.


Erforderliche Dokumente zur Eröffnung eines Privatkontos im Ausland

Je nach Standort einer Bank und deren individueller Annahmerichtlinien, unterscheiden sich die jeweils vom Antragsteller geforderten Informationen und Dokumentationen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, die nachfolgende Aufstellung lediglich als eine beispielhafte Auflistung von „Mindestanforderung“ zu verstehen:

  • eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses,
  • eine aktuelle Verbrauchsrechnung, ausgestellt auf Ihren Namen und Ihre aktuelle Anschrift Δ,
  • eine aktuelle Bankreferenz (QR Code) Δ,
  • Ihren Lebenslauf (QR Code) Δ.

Zur Eröffnung eines Gesellschaftskontos im Ausland ergänzend

  • Übermittlung der vollständigen Anschrift Ihres Unternehmens (falls uns nicht bereits bekannt),
  • eine detaillierte Beschreibung des Geschäftszwecks Ihrer Gesellschaft Δ,
  • die Domain der Webseite Ihres Unternehmens,
  • die Dokumente Ihrer Gesellschaft (falls uns nicht bereits vorliegend), insbesondere das Certificate of Incorporation, das Certificate of Directors and Secretaries, das Certificate of Shareholders, und das Certificate of Registered Office, sowie das Memorandum und die Satzung Δ,
  • sowie eine kurze Erläuterung zur Herkunft der Gesellschaftseinlage Δ.

Hinweis: Dokumente, welche wir für Sie vorstehend mit dem Symbol Δ gekennzeichnet haben, werden von Banken grundsätzlich in englischer Übersetzung gefordert. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie hierfür einen qualifizierten Übersetzungsdienst benötigen.


SEPA und IBAN im International Banking

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. Aus diesem Grunde ist die Nutzung von SEPA im International Banking nicht möglich, es sei denn, Ihre Kontoeröffnung erfolgt bei einem Bankhaus innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder innerhalb Monacos.


IBAN

Auch bei der Möglichkeit zur Nutzung von IBAN kommt es auf den Standort der von Ihnen gewählten Bank an. Steht tatsächlich kein IBAN zur Verfügung, sollte dies für Sie jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium darstellen, denn Banktransfers sind auch zwischen Staaten mit unterschiedlichen Ident.-Systemen möglich. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Hinweis in eigener Sache

Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen im International Banking und unserer subjektiven Meinung, möchten wir Ihnen empfehlen, und diese Empfehlung sprechen wir ausdrücklich nicht nur bezogen auf den Finanzplatz Zypern aus, streuen Sie stets Ihr Vermögen / Ihr Bankguthaben und setzen Sie somit niemals auf nur eine Bank, einen Finanzdienstleister, einen Finanzstandort oder gar nur eine Anlageform. Sofern Sie den Status „Zypern Non Dom“ besitzen, sollten Sie die Auszahlung Ihrer Dividenden stets umgehend vornehmen (lassen). Die Auszahlung der Dividenden sollten Sie, zum Schutz Ihres privaten Vermögens, auf vorzugsweise einlagengesicherten Privatkonten verteilen.


* Im Rahmen Ihrer Zypern Firmengründung im Full-Service-Paket bieten wir Ihnen die Leistungen unseres „Full-Banking-Support“ stets für ein Geschäftskonto kostenfrei. Sollten Sie unseren Service zur Eröffnung weiterer Bankkonten nutzen wollen, so berechnen wir Ihnen für jede weitere Antragstellung einmalig EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.


Kontoeröffnung bei einem FinTech-Unternehmen

Bei FinTech Unternehmen handelt es sich häufig um sogenannte Start-Ups, welche versuchen, sich durch günstige Gebühren und eine erhöhte Online-Nutzerfreundlichkeit gegen die traditionellen Banken durchzusetzen. Neben Privat- und Geschäftskonten, welche dem Kunden allerdings ausschließlich Online-Banking bieten, offerieren einige FinTech Unternehmen weitere Zusatzleistungen, welche teilweise auch über die klassischen Angebote von Banken hinausgehen.

FinTech sind in der Regel nur dann zum Abschluss einer Einlagensicherung verpflichtet, wenn Sie über eine Lizenz als Bank oder auch Wertpapierhaus verfügen. Da dies üblicherweise eher nicht der Fall ist, unterliegen die von FinTech Unternehmen entgegengenommene Gelder häufig auch nicht dem Schutz der Einlagensicherung.


Häufig beschriebene Vorteile eines FinTech Geschäfts- und Privatkontos

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Bankkonto, so berichten uns zahlreiche Mandanten,

  • erfolgt die Kontoeröffnung bei einem FinTech Unternehmen schneller und unkomplizierter,
  • liegen die durchschnittlich anfallenden Gebühren eines FinTech Kontos deutlich unter Bankenniveau,
  • führen FinTech Unternehmen Aufträge Ihrer Kunden vergleichsweise schneller aus.

Ihre Kontoeröffnung mit Privacy Management Group

Die Frage, welche Bank oder welches FinTech Unternehmen für Sie die „ultimativ beste Wahl“ darstellt, können natürlich auch wir nicht abschließend beantworten. Versprechen können wir Ihnen hingegen, dass Privacy Management Group „Banking Service“

  • stets im Interesse seiner Mandanten handelt,
  • weder von Banken, noch von FinTech Unternehmen, eine Vermittlungsprovision erhält,
  • insbesondere, auch im Interesse seiner Mandanten, die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Vorgaben befolgt.

Hinweis in eigener Sache

Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen im International Banking und unserer subjektiven Meinung, möchten wir Ihnen empfehlen, und diese Empfehlung sprechen wir ausdrücklich nicht nur bezogen auf den Finanzplatz Zypern aus, streuen Sie stets Ihr Vermögen / Ihr Bankguthaben und setzen Sie somit niemals auf nur eine Bank, einen Finanzdienstleister, einen Finanzstandort oder gar nur eine Anlageform. Sofern Sie den Status „Zypern Non Dom“ besitzen, sollten Sie die Auszahlung Ihrer Dividenden stets umgehend vornehmen (lassen). Die Auszahlung der Dividenden sollten Sie, zum Schutz Ihres privaten Vermögens, auf vorzugsweise einlagengesicherten Privatkonten verteilen.

Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Beteiligung an Gesellschaften im Ausland

Eine Schachtelbeteiligung (kurz Schachtel) nennt man die Beteiligung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft am Grund- oder Stammkapital einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Höhe von in der Regel mindestens mindestens 10 %.

Eine Schachtelbeteiligung hat auf Grund einer Sperrminorität in Gesellschafterversammlungen, sowie durch das Schachtelprivileg, im Steuerrecht eine besondere Bedeutung.

Eine Schachtelbeteiligung, aus der Schachteldividenden erzielt werden liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft im Ansässigkeitsstaat an einer Kapitalgesellschaft im Quellenstaat eine sog. unternehmerische Beteiligung unterhält. Eine Schachtelbeteiligung im Sinne der Methodenartikel in Doppelbesteuerungsabkommen ist unter den folgenden zwei Voraussetzungen gegeben:

1. Sowohl die Muttergesellschaft als auch die Tochtergesellschaft sind jeweils Kapitalgesellschaften. Erforderlich ist also, dass eine im Ansässigkeitsstaat ansässige “Mutter-Kapitalgesellschaft” an einer im Quellenstaat ansässigen “Tochter-Kapitalgesellschaft” beteiligt ist. Dies wird in Doppelbesteuerungsabkommen ausdrücklich geregelt.

2. Für eine „Schachtelbeteiligung“ wird im Methodenartikel der meisten Doppelbesteuerungsabkommen eine Beteiligungshöhe von mindestens 25% verlangt. Teilweise privilegieren deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Dividenden aber bereits auch bei einer nur 10%-igen Beteiligung als Schachteldividende.

Internationales Schachtelprivileg

Die tatbestandlichen Voraussetzungen ergeben sich beispielsweise aus § 9 Nr. 7 GewStG (Deutschland) wie folgt:
Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland wenn die Beteiligung seit Beginn des Erhebungszeitraumes (also OHNE Unterbrechung) mindestens 15 % des Nennkapitals beträgt und ihre Erträge (fast) ausschließlich aus Beteiligungen bezieht, und weitere Nachweise erbringen kann.

Internationale Regelungen

Der Artikel 10 des OECD Musterbesteuerungsabkommen sieht für das internationale Schachtelprivileg eine Beteiligungsgrenze bis zu 25 % vor. In diesen Fällen darf der Staat, in dem der Schuldner der Dividende ansässig ist, eine maximal 5%-ige Steuer auf die Dividendenzahlungen an Nutzungsberechtige eines anderen Vertragsstaates erheben. Eine Ausnahme ist für Dividendenempfänger vorgesehen, die eine Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des dividendenausschüttenden Unternehmens unterhalten. In diesen Fällen wird die Dividende der dortigen Betriebsstätte zugeordnet.

Könnte die Ausnutzung entsprechender Rechtsvorschriften für Ihr Unternehmen interessant sein?

Wir bieten Ihnen selbstverständlich auch zu diesem Thema eine umfassend kostenfreie Beratung.

Lassen Sie uns jetzt über Ihre Ideen und Ihr Vorhaben sprechen. Unter Kontakt finden Sie sämtliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu uns. Und auch in unserem Büro auf Zypern sind Sie uns natürlich jederzeit herzlich willkommen.

Internationales Steuerrecht

Die Grundlage: Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU

Ob als Architekt, Restaurantbesitzer oder Marketing-Expertin. Unionsbürger können sich überall in der Europäischen Union niederlassen und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Europäische Richtlinien sorgen dafür, dass die eigene Berufsausbildung im Gastland auch anerkannt wird. Innerhalb der Europäischen Union genießen alle Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit. Dies schließt die freie Einreise, den freien Aufenthalt, das freie Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes, sowie die Niederlassungsfreiheit ein. Auch für Handwerk und Handel erleichtern Richtlinien die Niederlassungsfreiheit. In Mitgliedstaaten, die die Ausübung einer Tätigkeit vom Nachweis bestimmter Kenntnisse oder Diplome (zum Beispiel Meistertitel) abhängig machen, kann ein fehlender Berufsabschluss unter Umständen durch den Nachweis umfassender Berufserfahrung ersetzt werden.

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 – 48 EGV erlaubt es natürlichen und juristischen Personen (Gesellschaften) der EU Mitgliedstaaten, sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur selbständigen Ausübung gewerblicher, landwirtschaftlicher oder freiberuflicher Erwerbstätigkeiten niederzulassen. Voraussetzung ist jedoch, dass mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist.

Juristische Personen müssen nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates dort gegründet worden sein und die eingetragene Hauptniederlassung muss sich ebenfalls in einem EU-Mitgliedstaat befinden.

Die vorgenannten Bestimmungen bilden die rechtliche Basis für ein Vorhaben in Zypern und gelten sowohl für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, als auch für die Bürger der Republik Österreich.


Sollten Sie weitere Fragen zum haben, erreichen Sie uns sowohl telefonisch, per Email, als auch über unser Kontaktformular.

PMG

Ihr Partner direkt vor Ort

Privacy Management Group ist ein internationales Netzwerk eigenständiger und unabhängiger Unternehmen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmen- und Strategieberatung.In Zypern (EU) beschäftigt Privacy Management Group Ltd. derzeit rund 40 fest angestellte Mitarbeiter an mehreren Standorten. Die Hauptverwaltung befindet sich im Zentrum von Larnaca.

Privacy Management Group Ltd. ist die älteste deutschsprachige Steuer- und Unternehmensberatungsgesellschaft Zyperns und beschäftigt sowohl zertifizierte Steuerberater und diplomierte Juristen als auch langjährig erfahrene und qualifizierte Buchhalter. Head of Legal Department der Privacy Management Group Ltd. ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zyperns seit 1981.

Zur Sicherung von Qualität und Service unterzieht sich Privacy Management Group einer regelmäßigen Überprüfung durch den TÜV NORD und trägt seit dem Jahre 2010 ununterbrochen die offizielle Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015.

Zulassungsnummer für Steuerberater: E411/G/2013

Ausstellende Behörde: Certified Public Accountants of Cyprus (ICPAC)


Sicherheit und Vertraulichkeit

Privacy Management Group Ltd. ist kein Vermittler! Sämtliche Leistungen in den Bereichen Steuerberatung, Buchhaltung, Unternehmens- und Strategieberatung, Rechtsberatung und Full-Banking-Support erbringt Privacy Management Group „INHOUSE“. Eine eigene IT-Abteilung garantiert darüber hinaus für die Sicherheit Ihrer persönlichen und geschäftlichen Daten.


„SEHR GUT“ für beste Beratungsqualität und Service

4.90/5.00240 Bewertungen

Privacy Management Group Ltd. wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits mehrfach für sein hervorragendes Leistungsspektrum und seinen außergewöhnlich guten Service ausgezeichnet. Neben der ISO-Zertifizierung 9001:2015 durch den TÜV NORD, zeugen zudem hunderte realer Bewertungen auf dem Portal Ausgezeichnet.org von dem außergewöhnlichen Engagement und fundierten Fachwissen unserer Spezialisten.

Anm.: Ausgezeichnet.org stellt durch ein besonders strenges Prüfungsverfahren sicher, dass abgegebene und veröffentlichte Bewertungen auch tatsächlich von realen Mandanten der Privacy Management Group stammen.

Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren und aussagekräftige Referenzen zu Ausgezeichnet.org finden Sie im Internet beispielsweise hier.


Mehr wertvolle Vorteile bei Privacy Management Group!

Sie benötigen fundierte Informationen und Fakten? Wir sind für Sie da und beraten Sie kostenfrei!
Unsere erfahrenen Experten beraten Sie kostenfrei, individuell und persönlich am Telefon, im Live-Chat, via Mail oder auch in unserem Beratungszentrum in Larnaca (Zypern).

Mit diesem besonderen Angebot tragen wir dafür Sorge, dass Ihre Planung und Entscheidung auf gesicherten Informationen und Fakten beruht. Bei Privacy Management Group befinden Sie sich von der ersten Minute an in guten, vertrauenswürdigen und kompetenten Händen.


Rundumservice – alle Leistungen aus einer Hand

Sie wünschen sich einen langjährig erfahrenen Partner vor Ort, der Ihnen in allen Belangen Ihres Geschäftsalltags verlässlich, schnell und kompetent zur Seite steht. Um diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden zu können, erweitern wir nicht nur kontinuierlich unser Team, sondern investieren darüber hinaus auch fortlaufend in die Entwicklung neuer Technologien, wie unser einzigartigen ALPHA CLIENT SYSTEM bereits eindrucksvoll unter Beweis stellt.


Eine Gebühr, alle Leistungen – ohne versteckten Kosten

Alternativ kann das ausländische Renteneinkommen auch dem Gesamtjahres- einkommen des in Zypern steuerpflichtigen Residenten hinzugerechnet werden. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Besteuerung nach der vorstehenden Einkommenssteuertabelle der Republik Zypern.


Privacy Management Group macht den Unterschied

Zypern bietet völlig neue Chancen, Zypern wird zum absoluten Bunsiness-Hotspot.

Diese und ähnliche Nachrichten verbreiteten sich im Jahre 2015 nicht nur schnell unter echten Unternehmern, sondern auch unter denjenigen, die immer auf ein Pferd aufspringen, sobald es dem Reiter einen entsprechend hohen Ertrag in Aussicht stellt.

Vermittler, die nun teilweise sogar mit den Begriffen „Steuerberater“, „Kanzlei“ und anderen fantasievollen, jedoch nichtzutreffenden Bezeichnungen im Internet werben, sprießen seither in Zypern wie Pilze aus dem Boden.

Welchem Anbieter ist noch zu trauen, welche Angebote sind seriös? Hier ein paar Tipps:

  • Wer in Zypern (EU) Steuerberatung anbietet, muss eine entsprechend gültige Zertifizierung des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus vorweisen können. Kann ein Anbieter Ihnen einen solchen Nachweis nicht erbringen, handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht um eine(n) in Zypern zugelassene Steuerberater(in) / Steuerberatungsgesellschaft.
  • Sprechen Sie wirklich mit einem diplomierten Juristen, Rechtsanwalt oder Steuerberater, so wird Ihnen dieser gern auf Nachfrage einen entsprechenden Nachweis seiner beruflichen Qualifikation zukommen lassen.
  • schsprachigen Bereich Informationen zu betreffender Person, die Ihnen ein „völlig neues“ Bild vermitteln.

Lassen Sie sich nicht täuschen!

Fragen Sie aktiv nach und recherchieren Sie auf glaubwürdigen Internetseiten. Gern stehen Ihnen die Rechtsanwaltskammer Nicosia, das Handelsregister Zyperns und das Institute of Certified Public Accountants of Cyprus für weiterführende Auskünfte zur Verfügung.

Das Team der Privacy Management Group in Zypern freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Firmengründung Zypern

Privacy Management GroupLtd.

Lawyers | Chartered Accountants | Management Consultants

European Service Centre
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6023 Larnaca, Cyprus
E-Mail: backoffice@zypern-limited.com
Phone: +357 240 204 00

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