General Terms & Conditions

Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms / Conditions)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Mandanten und allen Geschäftsstellen der Privacy Management Group Limited in Zypern (nachfolgend „PMG“ genannt).

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mandanten spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (elektronisch) angeboten. Der Mandant kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Mandanten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

PMG erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB / Terms & Conditions). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten gelten nicht, auch dann nicht, wenn PMG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten erkennt PMG somit grundsätzlich nicht an, es sei denn, PMG stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn PMG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Mandanten die Leistungserbringung an den Mandanten vorbehaltlos ausführt.

PMG prüft und aktualisiert regelmäßig die Informationen auf ihren Webseiten. Trotz aller Sorgfalt können sich auf ihnen dargestellte Sachverhalte zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durch PMG zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. PMG ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Darüber hinaus behält sich PMG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Inhalte vorzunehmen. Neben einem inhaltlichen und strukturellen Urheberschutz der PMG Webseiten, ist die Vervielfältigung von Informationen oder Dateien, insbesondere die Verwendung von Texten, Textauszügen und Bildmaterial ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der PMG untersagt. Sämtliche Inhalte auf den Webseiten der PMG stellen weder eine individuelle Empfehlung dar, noch sind sie als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung, zu einer Unterlassung oder einem Kauf an den Mandanten zu verstehen. Änderungen auf Webseiten behält sich PMG jederzeit vor. Alle inhaltlichen Darstellungen auf den Webseiten der PMG besitzen, ausgenommen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Legal Details, unverbindlichen Charakter. PMG haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die der Mandant durch inhaltliche Fehler auf den Webseiten der PMG erleidet. Jeder Mandant ist verpflichtet, sich durch ausgewiesene Rechtsanwälte und/oder Steuerberater fachkundig beraten zu lassen. Der Inhalt der Veröffentlichungen durch PMG stellt keinen Ersatz hierfür dar. PMG weist zudem den Mandanten ausdrücklich darauf hin, dass er sich grundsätzlich, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, durch einen versierten Steuerberater oder auch Rechtsanwalt eingehend beraten lassen sollte. Für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlicher Pflichten, ob im In-oder auch Ausland, ist ausschließlich der Mandant selbst verantwortlich. Eine Haftung der PMG ist hierfür ausdrücklich ausgeschlossen.

Privacy Management GroupLtd. besitzt die offizielle Zertifizierung des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus, Zertifizierungsnummer: E411/2013.

I. Rechtswirksamkeit

Wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder erweisen sich als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

In Ergänzung zu den vorstehenden Absätzen unter „Rechtswirksamkeit“: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge unwirksam oder gar undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder darauf basierende Verträge als lückenhaft erweisen.

II. Informations- und Vertragssprache

Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen PMG und dem Mandanten ist Englisch und auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten Deutsch. Sämtliche Informationen erhält der Mandant in englischer Sprache oder auch, soweit vorab zwischen den Parteien vereinbart, in deutscher Sprache.

III. Datenschutz

PMG verarbeitet personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Republik Zypern. PMG erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, sofern diese zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten erforderlich sind. Im Falle der Nutzung eines Online-Formulars (Kontaktformular, Terminvereinbarung, Online-Antrag, Online-Auftrag, Mandant etc.) werden ebenfalls Daten (IP-Adresse, Zeitpunkt des Versands und des Abrufes etc.) erhoben und gespeichert. Eine Speicherung in diesen Fällen dient vor allem dem Nachweis des Vertragsabschlusses sowie der Inanspruchnahme einer Leistung. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen der Abwehr von Betrugsversuchen. PMG setzt automatisierte Verfahren ein, die entsprechende Zugriffsversuche erkennen und abwehren können. In diesem Zusammenhang werden u.a. auch IP-Adressen temporär, bis zu 14 Tage, gespeichert.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unternehmensfremde Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung von Leistungen erforderlich ist. Sollte der Mandant beispielsweise einen Bezahldienstleister wie PayPal oder auch die Zahlung mittels Kreditkarte vornehmen, so werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Darüber hinaus nutzt PMG bei Erbringung seiner Leistungen teilweise Dienstleistungen Dritter. In diesem Falle trägt PMG dafür Sorge, dass diese Dienstleister lediglich die personenbezogenen Daten des Mandanten zur Kenntnis erhalten, welche für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlich sind.

Erhält der Mandant von PMG eine E-Mail, so kann diese E-Mail über einen externen Dienstleister versandt worden sein. PMG versichert, dass ein solch externer Dienstleister sorgfältig durch PMG ausgewählt wurde und bei der Auswahl des externen Dienstleisters insbesondere die Sicherheit der personenbezogenen Daten für PMG im Mittelpunkt stand. Wir behalten uns vor, technische Methoden zu verwenden, die den Zugang von E-Mails bzw. das Öffnen der E-Mails beim Empfänger nachweisen können. Den jeweils aktuell genutzten Dienstleister für den Versand von transaktionalen E-Mails kannst du den Datenschutzhinweisen entnehmen.

Im Rahmen der Registrierung werden von PMG personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mandantenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an unternehmensfremde und unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung

Die vom Mandanten verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung verwendet, welche gegenüber dem Mandanten eine rechtliche Wirkung entfaltet oder den Mandanten in ähnlicher Weise beeinträchtigt.

Die vom Mandanten verarbeiteten personenbezogenen Daten werden allerdings verwendet, um ihm, dem Mandanten, über pseudonymisierte Nutzungsprofile persönliche Empfehlungen auf PMG Webseiten und im Newsletter / Report auszuspielen. Rechtsgrundlage für die Erstellung der Profile und deren Nutzung zum Zweck der Individualisierung ist dabei das berechtigte Interesse, wobei die Versendung des Newsletters an sich auf Basis der Rechtsgrundlage der Einwilligung erfolgt, welche der Mandant gegenüber PMG erklärt, in dem er mit PMG in Kontakt tritt, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme von Leistungen der PMG. Das berechtigte Interesse von PMG liegt darin, für den Mandanten passende Informationen und Produkte zu empfehlen und für PMG somit den Absatz zu fördern sowie PMG als Unternehmen positiver am Markt hervorheben zu können.

Keine Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Es besteht seitens des Mandanten keine Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Jedoch ist es möglich, dass PMG die Daten des Mandanten zur Durchführung einer Beratung/Dienstleistung/Auftrags benötigt. Sollte der Mandant die hierfür erforderlichen und durch PMG abgefragten personenbezogenen Daten, über die der Mandant im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert wird, nicht bereitstellen, so kann PMG ein Vertragsverhältnis mit dem Mandanten nicht eingehen bzw. ein bereits geschlossener Vertrag ggf. nicht erfüllen.

Sollte der Mandant, beispielsweise durch technische Maßnahmen, verhindern, dass PMG die erforderlichen Daten des Mandanten, welche zur Nutzung der Webseite der PMG erforderlich sind, erhält, so ist es möglich, dass der Mandant die Webseite der PMG nicht oder nicht in vollem Umfang nutzen kann. Dies gilt auch für andere Fälle, in denen der Mandant die von PMG benötigte Daten nicht zur Verfügung stellt, denn auch hier kann PMG dem Mandanten leider keinen Service zur Verfügung stellen.

Passwortgeschützes Kundenkonto PMG Services App

Mit Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen PMG und Mandanten wird durch PMG ein persönlicher Account (passwortgeschütztes Kundenkonto) für den Mandanten angelegt, welcher dem Mandanten bestmöglichen Komfort bieten soll. Hierbei bietet PMG seinem Mandanten die dauerhafte Speicherung seiner persönlichen Daten, den direkten Zugriff auf vertragsrelevante Dokumentationen und Informationen innerhalb eines passwortgeschützen Kundenkontos /Nutzerkontos bzw. Apple oder Android APP.

Die Verarbeitung der vom Mandanten und seinem Unternehmen erhobenen Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Bevor der Mandant sich erstmalig in seinem Kundenkonto anmelden kann, bedarf es eines SMS-Verifizierungs- und Aktivierungsvorgangs. Zu diesem Zweck sendet PMG einen automatisch generierten Code per SMS an die vom Mandanten bei PMG hinterlegte Mobilfunknummer. Mit Eingabe dieses Codes aktiviert der Mandant sein Kundenkonto und meldet sich im System der PMG an. Nach Aktivierung des Kundenkontos ist eine erneute Dateneingabe durch den Mandanten nicht mehr zwingend erforderlich. Zudem können Mandanten die im Kundenkonto über sie und ggf. Ihr Unternehmen gespeicherten Daten jederzeit einsehen und auch ändern.

PMG empfiehlt dem Mandanten dringend, dass bei Aktivierung des Kundenkontos/Nutzerkontos bzw. Apple/Android APP automatisch im System generierte persönliche Zugangspasswort sofort zu ändern, denn dieses dient zukünftig, zusammen mit der E-Mail-Adresse, dem Zugang zum Kundenkonto.

Der Mandant ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, um eine unbefugte Nutzung seines Kundenkontos durch Dritte zu verhindern. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass er auch nach dem Verlassen unserer Online-Page eingeloggt bleibt, es sei denn, er meldet sich aktiv ab. Der Mandant hat die Möglichkeit, sein Kundenkonto jederzeit durch PMG deaktivieren und löschen zu lassen. Hierzu wendet sich der Mandant an den Datenschutzbeauftragten der PMG (Datenschutzerklärung). Die Deaktivierung und Löschung des Kundenkontos hat nicht zur Folge, dass damit zugleich seine Daten, welcher er zuvor bei Vertragsabschluss/Auftragserteilung bei PMG hinterlassen hat, bei PMG gelöscht werden. Die Löschung der Daten des Mandanten erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der für PMG geltenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.

Rechtsgrundlage für diese weitere Datenverarbeitung sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Republik Zypern, wobei berechtigtes Interesse darin liegt, die Daten für ggf. vorliegende legitime Aufbewahrungsgründe vorzuhalten.

Die Bereitstellung eines Kundenkontos/Nutzerkontos bzw. Apple/Android APP stellt für PMG in keinem Fall einen verbindlichen Bestandteil der zu erbringenden Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen PMG und dem Mandanten dar. PMG ist daher jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, das Angebot des Kundenkontos /Nutzerkontos bzw. Apple/Android APP teilweise oder ganz einzustellen. PMG wird den Mandanten in einem solchen Fall jedoch hierüber schriftlich in Kenntnis setzen. Für den Mandanten ist die Nutzung des Kundenkontos/Nutzerkontos bzw. Apple/Android APP freiwillig. Nach einem geeigneten schriftlichen Hinweis an PMG per E-Mail, erfolgt die gesamte Kommunikation und der Austausch von Dokumenten und Informationen auf Wunsch des Mandanten elektronisch. PMG haftet ausdrücklich nicht für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der unter Services App und im persönlichen Account des Mandanten zur Verfügung gestellten Inhalte. Diese Bestimmung gilt auch, sollte der Mandant die elektronischen Inhalte des Client-Kits für sich nutzen.

IV. Pflichten und Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Übermittlung seiner Daten, welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, an PMG verpflichtet und alleinig verantwortlich (Mitteilungspflicht). Jede Änderung, insbesondere auch die aktuelle Postanschrift/Wohnsitzadresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, etc., sind PMG durch den Mandanten unverzüglich, spätestens binnen sieben Werktagen nach Eintritt der Änderung schriftlich auf elektronischem Wege anzuzeigen. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Verstößt der Mandant gegen eine oder auch mehrere seiner Mitteilungspflichten, so ist PMG zur Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt. Ersatzweise vereinbaren die Parteien, dass PMG zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Mandanten aus wichtigem Grunde spätestens dann berechtigt ist, wenn der Mandant auf die Aufforderung von PMG hinsichtlich einer Vervollständigung und / oder Aktualisierung seiner Daten mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht binnen sieben Werktagen in entsprechender Weise reagiert.

Sollte der Mandant die Änderung seiner Anschrift, seiner Mobilfunknummer und / oder seiner E-Mail-Adresse nicht an PMG wie zuvor beschrieben übermitteln, gelten zudem schriftliche Erklärungen der PMG als grundsätzlich dann zugegangen, wenn die an die letzte PMG bekannte Anschrift, Mobilfunknummer oder auch E-Mail-Adresse gesendet wurden.

Für den Fall, dass PMG durch den Mandanten mit der Buchhaltung und Steuerberatung beauftragt wurde, ist der Mandant zur fristgerechten und vollständigen Übermittlung aller damit im Zusammenhang stehenden Belege und Dokumentationen an PMG verpflichtet. Der Mandant hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass es PMG laufend möglich ist, die Umsatzsteuer-, Körperschaftssteuer- und ggf. Einkommensteuerbuchhaltung und die damit im Zusammenhang stehenden Erklärungen fristgerecht anzufertigen und, so vereinbart, an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Kommt der Mandant dieser Pflicht gegenüber PMG nicht nach, so ist PMG gegenüber dem Mandanten berechtigt, den durch die verspätete oder auch unvollständige Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen entstandenen zeitlichen Mehraufwand dem Mandanten gesondert in Rechnung zu stellen. Es gelten für den Bereich der Buchhaltung zudem folgende Grundsätze für den Mandanten: Die Belege sind richtig, vollständig, fortlaufend sowie fristgerecht und geordnet an PMG zu übermitteln. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, Änderungen müssen deutlich erkennbar sein, die Belege eines Unternehmens müssen so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Buchhalter in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann. Sofern zwischen PMG und dem Mandanten eine jährliche Pauschale zur Erbringung der Buchhaltung, Steuerberatung und Jahresabschluss (Anzahl der Buchhaltungssätze bestimmen die Jahresgebühren) vereinbart worden ist und der Mandant die zuvor vereinbarte Anzahl an Buchungssätzen innerhalb eines Jahres überschreitet, so ist der Mandant verpflichtet, PMG diesen Mehraufwand mittels einer entsprechenden Nachzahlung (Differenzbetrag aus bereits geleisteter Zahlung und der entsprechenden Pauschalstufe gemäß Vereinbarung) zu vergüten. PMG wird den Mandanten bei Erreichen der vorab vereinbarten Buchungsanzahl entsprechend informieren und eine entsprechende Rechnung über den Differenzbetrag an den Mandanten übersenden. Steuervorauszahlungen Umsatzsteuerzahlungen, Körperschaftssteuerzahlungen, die jährlich fällige Annual Levy und ggf. auch andere Zahlungsverpflichtungen des Mandanten kann dieser, nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit PMG, durch PMG entrichten lassen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der vollständige zu zahlende Betrag nebst Bank- und Transferkosten zuvor dem von PMG hierfür zur Verfügung gestellten Geschäftskonto rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Werktage vor Fälligkeit, gutgeschrieben wurde. Sämtlich anfallende Transferkosten gehen zu Lasten des Mandanten. Im Falle einer verspäteten Zahlung muss der Mandant mit Verzugsgebühren und Verspätungszuschlägen rechnen, für die er alleinig die Haftung zu übernehmen hat.

Der Mandant hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der PMG zugerechnet werden könnten. Zudem ist der Mandant verpflichtet, in seinen Veröffentlichungen lediglich Adressen, Personen oder auch Unternehmen aufzuführen, die, soweit PMG zuzurechnen, durch PMG schriftlich zu diesem Zweck ausdrücklich und schriftlich genehmigt wurden. Nutzt der Mandant den Service der PMG im Rahmen der Zurverfügungstellung eines Reg. Office und / oder Reg. Agent, so ist der Mandant nicht berechtigt, die Anschrift des Reg. Office und / oder den Namen des Reg. Agent im Impressum oder auch in einem sonstigen Rechts- und Geschäftsverkehr zu verwenden. Darüber hinaus gilt, der Secretary einer Gesellschaft stellt grundsätzlich kein außenstehendes Organ einer Gesellschaft dar. Somit ist dem Mandanten auch die Nennung seines Namens im Rechts- und Geschäftsverkehr grundsätzlich untersagt.

Der Mandant wird PMG stets unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Versand einer entsprechenden Benachrichtigung per E-Mail / SMS durch PMG und spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Zustellungsdatum einer Benachrichtigung per Post, mit allen Informationen, Unterlagen und Nachweise versorgen, die PMG zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen benötigt. Der Mandant wird PMG zudem über sämtliche Vorgänge unverzüglich informieren, welche für die vertragsgemäße Durchführung / Leistungserbringung durch PMG von Bedeutung sind. Dies gilt auch für den Fall, sollten diese Umstände erst während der Leistungserbringung durch PMG bekannt werden.

Der Mandant ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die von ihm verwendeten, zur Verwendung angedachten und ggf. an PMG zur Leistungserbringung übermittelten Inhalte, Firmennamen, Produktbezeichnungen, Logos, Domains, etc. auf eventuell bestehende Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. PMG und ggf. von PMG eingesetzte Erfüllungsgehilfen haften ausdrücklich nicht im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter, weder gegenüber Dritten noch gegenüber dem Mandanten selbst. Alleinig der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass Rechte Dritte in keiner Art und Weise durch sein Handeln verletzt werden. Ausschließlich der Mandanten selbst trägt diesbezüglich die volle Verantwortung und das alleinige Haftungsrisiko.

Aufträge des Mandanten müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Mandant bei Aufträgen, Fragen und sonstige Anliegen an PMG auf die Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen an PMG müssen als solche gekennzeichnet sein. Hält der Mandant bei Ausführung seines Auftrages besondere Eile für nötig, so hat er dies PMG schriftlich gesondert mitzuteilen. Insbesondere bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars schriftlich, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Der Mandant hat sämtliche ihm übermittelten Dokumente von PMG, insbesondere Dokumente und Informationen in Bezug auf seine Buchhaltung und Bilanzierung, Rechnungen, Unternehmensdaten, persönliche Daten, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen, Auswertungen sowie Zahlungshinweise unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich gegenüber PMG schriftlich (elektronisch) zu erheben. Sollten Informationen hinsichtlich Buchhaltung oder sonstigen steuerlichen Angelegenheiten dem Mandanten nicht zugehen, so muss der Mandant PMG unverzüglich darüber informieren. Diese Benachrichtigungspflicht besteht auch bei Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Empfang der Mandant erwartet.

Verstößt der Mandant gegen eine dieser Pflichten, so ist PMG nach Mahnung (Abmahnung) und Ablauf einer dem Mandanten darin gesetzten Frist berechtigt, den mit dem Mandanten geschossenen Vertrag auf wichtigem Grunde zu kündigen. Es gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere beachten Sie hier auch die entsprechenden Regelungen unter „Kündigungsfristen“ in diesen AGB.

V. Verfügungsberechtigung im Falle des Todes eines Mandanten

Nach dem Tod des Mandanten kann PMG zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen des von PMG in englischer Übersetzung vorzulegen.

PMG kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird.

PMG darf denjenigen, der darin als Erbe oder als Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen. Dies gilt nicht, wenn PMG bekannt war, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt war oder wenn dem Institut dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

VI. Leistungsentgelt, Fälligkeit, Zahlungsverzug und Folgen

Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen PMG und dem Mandanten getroffen wurde, entsteht der Anspruch der PMG auf vollständige Zahlung aller vereinbarten Gebühren / Vergütung durch den Mandanten für jede einzelne Leistung im Voraus. Die zwischen dem Mandanten und PMG vorab vereinbarte(n) Gebühr(en) / Vergütung(en) decken in der Regel sämtliche zwischen den Parteien vorab vereinbarte(n) Leistung(en) der PMG ab. Leistungen, welche nicht ausdrücklich und in Schriftform zwischen Mandanten und PMG vereinbart wurden, sind durch den Mandanten an PMG gesondert zu vergüten. PMG behält sich das Recht vor, Leistungsentgelte, beispielsweise Vergütungen und Gebühren, zu ändern, sollten nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Mandanten Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte, für PMG eintreten. Auf Verlangen des Mandanten wird PMG die Gründe der Kostensenkung bzw. Kostenerhöhung entsprechend begründen und in geeigneter Form nachweisen.

Grundsätzlich sind die mit PMG vereinbarten Leistungsentgelte umgehend nach Rechnungsstellung zur Zahlung durch den Mandanten an PMG fällig, spätestens jedoch fünf Werktage nach (elektronischer) Zustellung der Rechnung. Im Verzugsfall ist PMG berechtigt, gegenüber dem Mandanten Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten p.a. über den entsprechenden Diskontsatz zu fordern. Falls PMG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen gegenüber dem Mandanten geltend zu machen. PMG hat darüber hinaus das Recht, nach schriftlicher (elektronischer) Mahnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Eintritt eines Zahlungsverzuges des Mandanten, sämtlich mit dem Mandanten vereinbarten Leistungen teilweise oder auch gänzlich einzustellen. Die teilweise oder auch völlige Einstellung vereinbarter Leistungen bedarf seitens PMG keiner weiteren Ankündigung gegenüber dem Mandanten. Besitzt PMG aus demselben rechtlichen Verhältnis, aus dem Verpflichtungen beruhen, einen fälligen Anspruch (Forderung) gegenüber dem Mandanten, so kann PMG die geschuldete Leistung auch verweigern, bis der Mandant die durch PMG gegen ihn erhobene Forderung vollständig zum Ausgleich gebracht hat. PMG ist darüber hinaus gegenüber seinem Mandanten im Falle offener Forderungen dazu berechtigt, sämtliche Korrespondenzen, Schriftstücke, Belege, Dokumente und Leistungen, auch in digitalisierter Form, zurückzubehalten, bis der Mandant die gegen ihn durch PMG erhobenen Forderungen vollständig zum Ausgleich gebracht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt PMG vorbehalten.

Der Mandant hat Einwände gegen Rechnungen von PMG unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach (elektronischer) Zustellung, schriftlich gegenüber PMG zu erheben. Erkennt PMG die Einwände des Mandanten ganz oder teilweise an, nimmt PMG umgehend eine angemessene Korrektur vor. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, ohne dass hierfür vom Mandanten nachweisbare wichtige Gründe vorliegen, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Mandanten und berechtigen PMG zur Kündigung des gesamten Vertrages aus wichtigem Grund.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mandanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und dies durch PMG anerkannt wurden. Außerdem ist der Mandant zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. Es gelten die weiterführenden Bestimmungen ergänzend dieser AGB.

Ein Vergütungsanspruch von PMG bleibt in jedem Fall bestehen, sollte der Mandant eine rechtsgültige Vereinbarung widerrufen oder sich in anderer Weise von der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung in nicht rechtswirksamer Weise, beispielsweise durch eine nicht fristgerechte Kündigung, eine unberechtigte Kündigung oder auch Anfechtung, lösen.

Besteht zwischen PMG und dem Mandanten (Beneficial Owner bzw. tatsächlichen Inhaber der Gesellschaft) eine Vereinbarung in Bezug Verwaltung / Betreuung eines Unternehmens des Mandanten, so ist PMG bei Zahlungsverzug des Mandanten dazu berechtigt, Konkurs gegen die durch PMG (vormals) verwaltete Gesellschaft des Mandanten anzumelden, ggf. in Besitz zu nehmen oder auch am Register, auf Kosten des Mandanten, löschen zu lassen. Ausdrücklich behält sich PMG bei nicht fristgerechter Zahlung, nicht vollständiger Zahlung oder auch Nichtzahlung grundsätzlich das Recht vor, zivilrechtliche Schritte gegen den Mandanten einzuleiten. In diesem Falle, also im Fall einer zivilrechtlichen Klage der PMG gegen den Mandanten, muss der Mandant grundsätzlich davon ausgehen, dass PMG sämtliche zum gerichtlichen Nachweis erforderlichen bzw. PMG als geeignet erscheinenden Dokumente und Informationen dem zuständigen Gericht vorlegt, um die bestehenden Forderungen gegen den Mandanten geltend zu machen. PMG ist für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung, nicht vollständigen Zahlung oder auch Nichtzahlung des Mandanten dazu berechtigt, sowohl gegenüber Inkasso-Unternehmen, als auch gegenüber Gerichten die entsprechend vorgenannten Dokumentationen und Informationen dazu zu verwenden. Darüber hinaus ist PMG berechtigt, bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.

VII. Haftung und Haftungsbegrenzung

Privacy Management Group wird ausschließlich für Unternehmer und Freiberufler tätig. Es erfolgt somit ausdrücklich keinerlei Leistungserbringung der PMG an Verbraucher. Der Mandant bestätigt PMG bereits durch Kontaktaufnahme, spätestens jedoch mit Erteilung eines Auftrages / dem Abschluss eines Vertrages oder auch dem Abschluss einer Vereinbarung / Durchführung einer Bestellung gegenüber PMG verbindlich, dass er als Unternehmer handelt. Darüber hinaus bestätigt der Mandant, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms & Conditions) der PMG vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diesen uneingeschränkt zustimmt.

Sämtliche durch PMG veröffentlichte oder in sonst irgendeiner Art zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Mandanten keinesfalls als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung, noch als Aufforderung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung, zu verstehen.

PMG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nur, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder PMG eine wesentliche Vertragspflicht zumindest grob fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung von PMG ausgeschlossen. Die Haftung der PMG gilt darüber hinaus dann als grundsätzlich ausgeschlossen, sollte der Mandant seinerseits gegen eine vertragliche Pflicht, ob teilweise oder auch in Gänze, verstoßen haben. Hat der Mandant durch ein schuldhaftes Verhalten, beispielsweise durch Verletzung seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflicht, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang PMG und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für eine Haftung der PMG ist grundsätzlich der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist ausgeschlossen.

Steht dem Mandanten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der vereinbarten Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Mandant hat Reklamationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die PMG schriftlich geltend zu machen und nachvollziehbar zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen, steht dem Mandanten das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch PMG zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Mandant der PMG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Nachbesserung der Leistung zu verweigern, sollte PMG dies unmöglich erscheinen oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sein. Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, sind vom Mandanten zweifelsfrei nachzuweisen und im Streitfall gerichtlich feststellen zu lassen.

Der durch PMG angebotene Full-Banking-Service beinhaltet die Vorstellung des Mandanten bei der von ihm gewünschten Bank / dem gewünschten FinTech Unternehmen, sowie die aktive Unterstützung des Mandanten bei der Ausfertigung des entsprechenden Kontoeröffnungsantrags. Mit den vorgenannten Leistungen, der Vorstellung des Mandanten gegenüber der entsprechenden Bank / dem FinTch Unternehmen und der aktiven Unterstützung des Mandanten bei der Antragsstellung, hat PMG seine vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht. Weitergehende Pflichten der PMG gegenüber dem Mandanten können hieraus nicht abgeleitet werden. Die von PMG auf Webseiten publizierten Banken stellen keinesfalls eine individuelle Empfehlung an den Mandanten dar. Ausschließlich der Mandant selbst trägt Verantwortung dafür, die für ihn eventuell in Frage kommende Bank / FinTech Unternehmen anhand eigener, individueller Kriterien gründlich zu prüfen. PMG empfiehlt dem Mandanten hiermit dringend, dies nicht nur vor Antragstellung zu tun, sondern in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu wiederholen.

Sämtliche durch PMG veröffentlichte oder in sonst irgendeiner Art zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Mandanten keinesfalls als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung, noch als Aufforderung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung, zu verstehen. PMG haftet weder gegenüber dem Mandanten noch gegenüber Dritten für Schäden jeder Art und/oder finanzielle Verluste, die aus einem zwischen Mandanten und Bank / FinTech Unternehmen geschlossenen Vertragsverhältnis resultieren. Durch Antragsannahme einer Bank / FinTech Unternehmen entsteht ausschließlich eine vertragliche Beziehung zwischen Bank / FinTech Unternehmen und dem Mandanten, PMG darf hier in keiner Weise, weder durch die Bank/ FinTech noch durch den Mandanten, direkt oder auch indirekt involviert werden. Es obliegt ausschließlich der betreffenden Bank / FinTech Unternehmen, den Kontoeröffnungsantrag des Mandanten anzunehmen oder auch abzulehnen. PMG haftet in diesem Zusammenhang weder für direkte noch indirekte Schäden, die dem Mandanten durch Ablehnung des Kontoeröffnungsantrags durch die gewünschte Bank / FinTech Unternehmen entstehen. PMG übernimmt in diesem Zusammenhang auch keinerlei Garantie auf Eröffnung eines vom Mandanten gewünschten Privat- oder auch Geschäftskontos und übernimmt darüber hinaus auch keinerlei Haftung für Verzögerungen, welche während des Kontoeröffnungsprozesses entstehen, es sei denn, PMG hat diese nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder auch durch Vorsatz schuldhaft verursacht. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen. Unvollständige Anträge, fehlende Dokumente und/oder auch nicht korrekt ausgefüllte Formulare können den Kontoeröffnungsprozess hinauszögern. Sollte eine Kontoeröffnung, aus welchem Grunde auch immer, nicht zustande kommen, so besteht seitens des Mandanten kein Rückforderungsrecht auf bereits an PMG gezahlte Gebühren. Im Rahmen des Kontoeröffnungsprozesses kann die entsprechende Bank / FinTech Unternehmen eventuell zusätzliche Dokumente und Dokumentationen, Übersetzungen, Beglaubigungen und andere Nachweise vom Mandanten verlangen. Das Beiholen derer, sowie die in diesem Zusammenhang ggf. für den Mandanten entstehenden Mehrkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Mandanten. Check-Listen zur Kontoeröffnung, welche dem Mandanten zu Orientierungszwecken durch PMG gegeben falls zur Verfügung gestellt werden, besitzen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Beauftragt der Mandant PMG mit der Gründung eines Unternehmens, so haftet PMG nicht für Verzögerungen bei der Eintragung der neuen Gesellschaft des Mandanten, sofern PMG dies nicht unmittelbar durch grobe Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz zu vertreten hat. Ebenso haftet PMG nicht für Schäden, die dem Mandanten für den Fall entstehen, dass ein vom Mandanten gewünschter Firmenname vom zuständigen Handels- bzw. Firmenregister zur Eintragung abgelehnt wird. Namensanfragen am zuständigen Handels- bzw. Firmenregister benötigen in der Regel drei bis fünf Werktage. Dieser Zeitraum kann der eigentlichen Dauer des Gründungsprozesses nicht zugerechnet werden. Drei Namensanfragen stellt PMG für den Mandanten am zuständigen Register kostenfrei, für jede weitere Namensanfrage ist PMG berechtigt, dem Mandanten zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen.

Hat der Mandant einen elektronischen Postweiterleitungsservice bei PMG beantragt und die dafür anfallenden Gebühren pünktlich und vollständig bezahlt, so sichert ihm PMG zu, eingehende Postsendungen (ausschließlich Briefpost bis 100g Gesamtgewicht) umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, an ihn (elektronisch) weiterzuleiten. Entscheidend für die Einhaltung dieser Frist ist einerseits die direkte Zustellung der weiterzuleitenden Postsache an die Postadresse der PMG, im Streitfall ist das exakte Zustelldatum unzweifelhaft durch den Mandanten nachzuweisen. Es bedarf grundsätzlich eines schriftlichen Auftrages durch den Mandanten und dessen Annahme durch PMG, welcher PMG berechtigt für den Mandanten bestimmte Post öffnen und verarbeiten zu dürfen, um diese Leistung erbringen zu können. Der Mandant allein hat dafür Sorge zu tragen, dass PMG seine aktuelle E-Mail-Adresse zu jedem Zeitpunkt bekannt ist. PMG haftet grundsätzlich nicht für Schäden oder auch finanzielle Verluste des Mandanten, welche aus verspäteter oder auch nicht erfolgter Weiterleitung von Postsendungen entstehen. Ausnahme hierbei, sollte PMG die Verzögerung durch grobe Fahrlässigkeit oder auch durch Vorsatz zu vertreten haben. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen.

Beratungsleistungen aller Art gegen Honorar erbringt PMG ausschließlich unter folgenden Regelungen: PMG verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten zu auftragsrechtlicher Treue und Verschwiegenheit und sorgfältigen Mandatsausführung. Die Haftung von PMG im Rahmen der Beratungsleistungen gegen Honorar setzt voraus, dass dem Mandanten ein tatsächlicher und bezifferbarer Schaden entstanden ist, dieser auf grobe Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz von PMG beruht, ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Beratungstätigkeit von PMG und dem eingetretenen Schaden festgestellt werden kann und ein mangelnder Exkulpationsnachweis besteht. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen. Durch PMG mündlich oder auch schriftlich an den Mandanten abgegebene Beratungsinhalte und Expertisen sind vom Mandanten nicht als für ihn entscheidungsrelevant zu betrachten und sind vom Mandanten keinesfalls als eine Aufforderung zu einer bestimmten Handlung oder auch Unterlassung zu verstehen. Der Mandant ist hiermit durch PMG grundsätzlich aufgefordert, sämtliche durch PMG zur Verfügung gestellte Informationen, Beratungsinhalte und von PMG abgegebene Expertisen entweder selbst und/oder auch durch entsprechend kompetente Spezialisten entsprechend der Zielsetzung des Mandanten eingehend überprüfen zu lassen.

Für die Dienstleistungsbereiche Buchhaltung und Steuerberatung für Zypern beschäftigt PMG in Zypern (EU) entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Die entsprechenden ICPAC Zertifikate der Privacy Management Group Ltd. Zypern können jederzeit vom Mandanten in Kopie bei PMG angefordert werden. Ausschließlich Privacy Management Group Limited mit Sitz in Zypern (EU) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen der Buchhaltung und Steuerberatung für Zypern, Beratungen und Dienstleistungen sind in diesem Segment auf Privatpersonen und Unternehmen in Zypern (EU) begrenzt. Wünscht der Mandant eine steuerliche oder auch rechtliche Beratung zu Sachverhalten, die nicht direkt und unmittelbar die Republik Zypern betreffen, so kann PMG auf Wunsch des Mandanten in der Regel einen Kontakt zu einem geeigneten Steuerberater oder auch Rechtsanwalt herstellen, das eventuell daraus entstehende Mandat kommt in diesem Fall jedoch ausschließlich zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater oder auch Rechtsanwalt zustande. PMG haftet ausdrücklich nicht für Schäden oder finanzielle Verluste, die der Mandant dadurch erleidet, dass er den von PMG zur Verfügung gestellten Kontakt genutzt. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen. Soweit der Mandant und/oder potentielle Mandant der PMG sich durch einen Dritten im Zusammenhang mit einem von PMG angebotenen Produkt oder auch Dienstleistung beraten lässt, übernimmt PMG für die von Dritten erteilten Empfehlungen, Ratschläge und Informationen keinerlei Haftung, es sei denn, PMG bestätigt die Aussagen Dritter in Schriftform.

PMG haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch alle sonstigen von ihr zu vertretenden Vorkommnisse eintreten.

Grundsätzlich gilt, dass die vom Mandanten im In- und Ausland erwirtschafteten Einkünfte einer Steuerpflicht unterliegen können. Für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlicher Pflichten, ob im In-oder auch Ausland, ist ausschließlich selbst der Mandant verantwortlich. Eine Haftung der PMG gilt in jedem Fall als ausgeschlossen.

Ergänzender Verfahrensablauf und Haftungsausschluss für den Bereich Strategische Unternehmensberatung

Die Pflichten der PMG ergeben sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag, welcher stets einen Dienstleistungsvertrag darstellt. PMG schuldet dem Mandanten hieraus grundsätzlich keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die Erbringung der vorab schriftlich vereinbarten Dienste. Die zwischen PMG und dem Mandanten besprochenen Maßnahmen und Konzeptionen stellen ausdrücklich keine Empfehlung der PMG dar. Beratungsinhalte und durch PMG für den Mandanten erstellte Konzepte stellen darüber hinaus kein Angebot und keine Aufforderung zum Handeln oder auch Unterlassen durch den Mandanten dar. Sie entsprechen lediglich dem Ergebnis gemeinsamer Erörterungen zu themenbezogenen Sachverhalten und den individuellen Wünschen und Zielsetzungen des Mandanten. Es wird zwischen PMG und dem Mandanten unwiderruflich vereinbart, dass PMG alle vertraglich vereinbarten Dienste nach bestem Wissen zu erfüllen hat, jedoch diesbezüglich keinerlei Haftung auf einen bestimmten Erfolg übernimmt. Eine Überwachungs- oder auch Warnpflicht wurde zwischen PMG und dem Mandanten nicht vereinbart. Darüber hinaus gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen festgelegten Regelungen.

Sämtliche Beratungsleistungen und Beratungsinhalte basieren grundsätzlich auf den persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen des / der jeweiligen Berater/s und besitzen keinerlei Anspruch auf Aktualität, Umsetzbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder auch wissenschaftliche Anerkennung und geben ausschließlich die persönliche Einschätzung des Beraters wieder. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass sämtliche durch den Berater /die Berater der PMG an den Mandanten abgegebenen Einschätzungen, Inforationen und alle sonstigen Beratungsinhalte und Beratungsleistungen in jedem Fall einer Überprüfung durch versierte Experten bedürfen, die gesamten Kosten der Überprüfung gehen auf Rechnung und zu Lasten des Mandanten.

Soweit PMG den Mandanten bei der Auswahl geeigneter Experten unterstützt, übernimmt PMG gegenüber dem Mandanten keine Gewähr für die fachliche und persönliche Eignung des / der Experten. Empfiehlt oder vermittelt PMG dem Mandanten einen Experten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder auch Steuerberater, so handelt es sich hierbei lediglich um Fachleute, die nach dem öffentlichen Auftreten oder persönlichen Eindruck geeignet sein können. Es obliegt allein dem Mandanten diese Einschätzung zu überprüfen und eine abschließende, eigenständige Entscheidung zu treffen. In keinem Fall haftet PMG für Pflichtverletzungen oder Schäden, die durch Dritte verursacht, verstärkt oder begünstigt wurden. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen für „Weitergeleitete Aufträge“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das gesamte Beratungsangebot der PMG ist in den Bereichen der Strategischen Unternehmensberatung grundsätzlich auf die Unterstützung des Mandanten bei höchstmöglicher Datensparsamkeit ausgelegt. Dies bedeutet, dass zwangsläufig mit unvollständigen Informationen gearbeitet wird. Eine Garantie, dass die vom Mandanten verfolgten Zwecke tatsächlich erreicht werden, wird durch PMG ausdrücklich nicht übernommen. Soweit nicht ausdrücklich im Vertrag oder gesondert schriftlich vereinbart, fällt es auch bei einer fortlaufenden Beratung nicht in die Pflicht von PMG, den Mandanten über für ihn gegebenenfalls relevante Änderungen von Gesetzen, Verwaltungsverfahren, Vorschriften und andere Änderungen in diesen Bereichen zu unterrichten. Beanstandungen hinsichtlich der durch PMG und seine Berater geleisteten Beratungsleistungen und Beratungsinhalte hat der Mandant unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen, gegenüber PMG schriftlich anzuzeigen. Der Mandant hat im Zweifelsfall den rechtzeitigen Zugang rechtzeitig, falls erforderlich auch gerichtlich, nachzuweisen. Für den Fall, dass hinsichtlich der vom Mandanten gegenüber PMG angezeigten Beanstandungen keine Einigung zwischen den Parteien getroffen wird, ist der Mandant zur Wahrung seiner Interessen verpflichtet, PMG ein gerichtliches Gutachten vorzulegen, woraus sich zweifelsfrei ergibt, dass PMG seine vertraglichen Leistungen verletzt hat.

PMG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenständig Informationen beim Mandanten anzufordern. Der Mandant verpflichtet sich daher gegenüber PMG, die für PMG zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Dokumentationen eigenverantwortlich und selbständig zusammenzustellen und unverzüglich an PMG zu versenden. Fragen, welche PMG dem Mandanten im Rahmen der geltenden Vereinbarung an ihn stellt, sind ebenfalls unverzüglich vom Mandanten gegenüber PMG in Schriftform, auch elektronisch, zu beantworten. Kommt der Mandant einer dieser genannten Pflichten nicht nach, so kann PMG nach bereits einer schriftlichen Aufforderung an den Mandanten, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Mandanten oder im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch PMG, besteht seitens des Mandanten keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Ein Rückzahlungsanspruch des Mandanten auf bereits von ihm an PMG geleistete Zahlungen besteht darüber hinaus grundsätzlich nur dann, wenn PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung einwandfrei und gerichtlich durch den Mandanten nachgewiesen werden kann. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist ausgeschlossen. Ein Vergütungsanspruch von PMG bleibt in jedem Fall bestehen, sollte der Mandant eine rechtsgültige Vereinbarung widerrufen oder sich in anderer Weise von der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung in nicht rechtswirksamer Weise, beispielsweise durch eine nicht fristgerechte Kündigung, eine unberechtigte Kündigung oder auch Anfechtung, lösen.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich des Bereiches „Haftung und Haftungsbegrenzung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine Haftung der PMG ist der Vorwurf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Mandanten einwandfrei nachzuweisen und gerichtlich feststellen zu lassen. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist ausgeschlossen.

VIII. Abtretungsregelung

Abtretung von Ansprüchen des Mandanten auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung mit PMG an Dritte ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung solcher Ansprüche durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Mandant und PMG sind sich darüber einig, dass der Mandant Ansprüche auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung nicht in Gemeinschaft mit anderen Mandanten gerichtlich geltend machen kann.

IX. Drittverschulden

Soweit der Mandant und/oder potentielle Mandant der PMG sich durch einen Dritten im Zusammenhang mit einem von PMG angebotenen Produkt oder auch Dienstleistung beraten lässt, übernimmt PMG für die von Dritten erteilten Empfehlungen, Ratschläge und Informationen keinerlei Haftung, es sei denn, PMG bestätigt die Aussagen Dritter in Schriftform.

X. Weitergeleitete Aufträge

Wenn eine zwischen PMG und dem Mandanten vereinbarte Leistung ihrem Inhalt nach typischer Weise in der Form ausgeführt wird, dass PMG einen Dritten mit der Ausführung in Gänze oder auch Teilbereichen betraut, erfüllt PMG den Auftrag dadurch, dass PMG den Auftrag im Namen des Mandanten an den / die Dritte weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft beispielsweise auch die Weiterleitung einer Order, die Einholung von Auskünften und die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen (unter anderem in den Bereichen der Steuerberatung für Zypern, Strategische Unternehmensberatung, Wohnsitzverlagerung, Firmengründung und Verwaltung, Buchhaltung, Visa-Service, Rechtsberatung für Zypern). In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der PMG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten gemäß den üblichen Ausführungsgrundsätzen.

XI. Kündigungsfristen

Soweit nicht ausdrücklich und in Schriftform anders vereinbart, gilt für PMG-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird der Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der bestehende Vertrag um jeweils ein Jahr (12 Monate).

Kündigungsrechte des Mandanten

Der Mandant kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Mandanten oder auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch PMG, besteht seitens des Mandanten grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Ersatzweise gilt, sollte diese Bestimmung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: im Falle einer solchen Kündigung durch den Mandanten besteht ein Rückzahlungsanspruch auf bereits von ihm an PMG geleistete Zahlungen grundsätzlich nur dann, wenn PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung einwandfrei und gerichtlich durch den Mandanten nachgewiesen werden kann. In diesem Fall sind bei Feststellung der Höhe des Rückzahlungsanspruches die Kosten und ggf. Gebühren zu Gunsten der PMG zu berücksichtigen, die PMG bis zur Kündigung aus wichtigem Grunde durch den Mandanten entstanden sind. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Mandanten, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange von PMG, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch den Mandanten besteht ein Rückzahlungsanspruch auf bereits von ihm an PMG geleistete Zahlungen grundsätzlich nur dann, wenn PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung einwandfrei und gerichtlich durch den Mandanten nachgewiesen werden kann. In diesem Fall sind bei Feststellung der Höhe des Rückzahlungsanspruches die Kosten und ggf. Gebühren zu Gunsten der PMG zu berücksichtigen, die PMG bis zur Kündigung aus wichtigem Grunde durch den Mandanten entstanden sind. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben grundsätzlich hiervon unberührt.

Kündigungsrechte der PMG

PMG kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird das Institut auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der PMG, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Mandanten, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mandant unrichtige Angaben über seine Person, sein Unternehmen und/oder seine Vermögensverhältnisse gemacht hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mandanten eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber PMG gefährdet ist oder wenn Mitwirkungspflichten des Mandanten gemäß dieser AGB nicht erfüllt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt darüber hinaus auch vor, wenn

a.) Der Mandant ist mit seiner Zahlung gegenüber PMG in Verzug;

oder

b.) ein Vertragspartner verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten.

Eine Kündigung hat grundsätzlich in Schriftform und per Einschreiben zu erfolgen. Bei gerechtfertigter Kündigung ist PMG nicht zur Rückzahlung eventuell vom Mandanten erhaltener Zahlungen gegenüber dem Mandanten verpflichtet. Eine Rückzahlungsverpflichtung seitens der PMG an den Mandanten ist in einem solchen Fall grundsätzlich und unwiderruflich ausgeschlossen. Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Leistungserbringers (Verwalters bzw. Steuerberaters), wird dem Mandanten seitens der PMG eine einmalige Transfergebühr von 1.550,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten, besteht seinerseits kein Anspruch auf Rückzahlung bereits an PMG geleisteter Zahlungen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Mandanten oder auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch PMG, besteht seitens des Mandanten grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch den Mandanten besteht ein Rückzahlungsanspruch auf bereits von ihm an PMG geleistete Zahlungen grundsätzlich nur dann, wenn PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung einwandfrei und gerichtlich durch den Mandanten nachgewiesen werden kann. In diesem Fall sind bei Feststellung der Höhe des Rückzahlungsanspruches die Kosten und ggf. Gebühren zu Gunsten der PMG zu berücksichtigen, die PMG bis zur Kündigung aus wichtigem Grunde durch den Mandanten entstanden sind. Eine Umkehr der Beweislastenumkehr zu Lasten der PMG ist grundsätzlich ausgeschlossen.

XII. Unentgeltliche Beratungsleistungen

PMG erbringt in Teilbereichen themenbezogene Beratungsleistungen gegenüber bestehenden und potentiellen Mandanten bis auf Weiteres unentgeltlich. Eine Änderung der Vergütung kann durch PMG jederzeit vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Durchführung einer unentgeltlichen Beratung gewährt PMG grundsätzlich nicht.

XIII. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen PMG und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Hauptsitz der PMG. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern. In allen übrigen, vorliegend nicht geregelten Fällen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften der Republik Zypern.

PMG weist seinen Mandanten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin: Privacy Management Group wird ausschließlich für Unternehmern und Freiberuflern tätig. Es erfolgt somit ausdrücklich keinerlei Leistungserbringung der PMG an Verbraucher. Der Mandant versichert PMG bereits durch Kontaktaufnahme, spätestens jedoch mit Erteilung eines Auftrages / dem Abschluss eines Vertrages oder auch dem Abschluss einer Vereinbarung / Durchführung einer Bestellung gegenüber PMG verbindlich, dass er als Unternehmer handelt. Darüber hinaus bestätigt der Mandant, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms & Conditions) der PMG vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diesen uneingeschränkt zustimmt.

Hinweise und Informationen gemäß Fernabsatzverträge enthalten die vorstehenden Bestimmungen nicht, denn Privacy Management Group wird ausschließlich für Unternehmer und Freiberufler tätig. Es erfolgt somit ausdrücklich keinerlei Leistungserbringung der PMG an Verbraucher. Der Mandant versichert PMG bereits durch Kontaktaufnahme, spätestens jedoch mit Erteilung eines Auftrages / dem Abschluss eines Vertrages oder auch dem Abschluss einer Vereinbarung / Durchführung einer Bestellung gegenüber PMG verbindlich, dass er als Unternehmer handelt. Darüber hinaus bestätigt der Mandant, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms & Conditions) der PMG vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diesen uneingeschränkt zustimmt.

Sämtliche durch PMG veröffentlichte oder in sonst irgendeiner Art zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Mandanten keinesfalls als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung, noch als Aufforderung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung, zu verstehen. PMG prüft und aktualisiert regelmäßig die Informationen auf ihren Webseiten. Trotz aller Sorgfalt können sich auf ihnen dargestellte Sachverhalte zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durch PMG zur Verfügung gestellten Informationen, ob auf Webseiten oder auch sonstigen, für den Mandanten zugänglichen oder auch ihm übermittelten Informationen, kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle Webseiten, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. PMG ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Darüber hinaus behält sich PMG. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Inhalte vorzunehmen.

Mit Zustandekommen einer Vereinbarung / eines Vertrages zwischen dem Mandanten und PMG werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand. Der Mandant hat die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Homepage der Firma Privacy Management Group Limited (Zypern) jederzeit einzusehen und/oder sich diese auszudrucken.

Die vorstehenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Mandanten und der Firma Privacy Management Group Limited, Zypern (EU). Sie enthalten darüber hinaus die entsprechend vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften zum Datenschutz.

United States persons (including U.S. citizens and residents) are subject to U.S. taxation on their worldwide income and may be subject to tax and other filing obligations with respect to their U.S. and non-U.S. accounts – including, for example, Form TD F 90-22.1 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts (“FBAR”)). U.S. persons should consult a tax adviser for more information.

PMG weist seinen Mandanten hiermit ausdrücklich darauf hin, dass auch im Ausland erwirtschaftete Erträge einer Steuerpflicht unterliegen können. Daher sollte sich der Mandant dringend, insbesondere auch an seinem steuerlichen Wohnsitz, bereits vorab und danach fortlaufend durch einen Steuerberater oder auch Rechtsanwalt eingehend beraten lassen. Ausschließlich der Mandant selbst ist für die vollständige Erfüllung seiner internationalen steuerlichen Pflichten verantwortlich.

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