Wegzugsbesteuerung, ein stumpfes Schwert der Bürokratie?

Wohnsitzverlagerung ZypernWer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, für den sind nicht automatisch alle steuerlichen Pflichten im Heimatland passee. Doch bitte jetzt nicht erschrecken, wir werden diese Pflichten sogleich etwas ausführlicher darstellen und den Umfang konkret beschreiben.

Steuerpflichten bei Wegzug ins Ausland

Insbesondere Deutsche, Österreicher und Schweizer, welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern wollen, sollten insbesondere verschiedene Aspekte in der heimatlichen Gesetzbegnung berücksichtigen.

Um Ihnen einen möglichst kompliziertes Szenario darzustellen, jedes Land hat seine eigene Verfahrensweise in dieser Sache, haben wir uns die Regelungen Deutschlands, bekannt für komplizierte Steuergesetzgebung, ausgesucht. Das Außensteuergesetz regelt den Besteuerungstatbestand für Privatpersonen, die in ein sogenanntes Niedrigsteuergebiet umziehen und ihren bisherigen Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Zweck des Außensteuergesetzes

Das deutsche Außensteuergesetz soll sicherstellen, dass auch bei der Verlagerung von Einkommen oder Vermögen ins Ausland, zumindest eine gewisse Zeit, eine Besteuerung in Deutschland weiter erfolgt.

Man kann es so ausdrücken

Das Außensteuergesetz betrifft hier im Grunde lediglich natürliche Personen, welche Einkommen oder Vermögen ins Ausland verlagern!

Wenn Sie also wissen möchten, ob dieses Gesetz für Sie von unmittelbarer Bedeutung ist, so fragen Sie sich: “Welches bereits bestehende Vermögen oder welche derzeitigen Einkünfte werde ich ins Ausland mitnehmen…?”

Besonders interessant in Bezug auf das Außensteuergesetz ist der Bereich §§2 bis 5 AStG.

In Kürze heißt es dorteine natürliche Person kann durch Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, bedeutet Steuerpflicht auf Welteinkommen, ausscheiden. Diese Person unterliegt danach nur noch der so genannten beschränkten Steuerpflicht d.h. es werden nur noch Einkünfte mit einem besonderen Inlandsbezug von der deutschen Besteuerung erfasst.

Um den Anreiz für eine Steuerflucht zu verringern, regelt §2 des Außensteuergesetzes bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wohnsitzverlagerung eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, wenn folgende, hier vereinfacht dargestellte, Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

– Der Steuerpflichtige war in den letzten zehn Jahren vor seinem aus Deutschland mindestens fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig.

– Der Umzug erfolgt in ein so genanntes Niedrigsteuergebiet. Ein Niedrigsteuergebiet wird dort angenommen, wo die Einkommensteuer um ca. 30 % niedriger ist als in Deutschland.

Der Auswanderer behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

Beispiel für solch wesentliches Interesse könnte sein

Eine Beteiligung von mehr als 25 % an einer Personengesellschaft mit Betriebsstätte in Deutschland, eine Beteiligung von mehr als einem Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft, Einkünfte aus Deutschland, welche 62.000 € pro Jahr überschreiten, ein in Deutschland vorhandenes Vermögen von mehr als 154.000 € .

Daraus ergibt sich sodann eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht des Auswanderers. Die Dauer dieser rweiterten beschränkten Steuerpflicht beträgt zehn Jahre.

Was bedeutet das Außensteuergesetz und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nun für den Auswanderer konkret?

Wer auf Einkünfte aus Deutschland, beispielsweise aus Dividenden oder auch Zinsen, „verzichtet“, und darüber hinaus eine entsprechende Beratung hinsichtlich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht „über sich ergehen lässt“, hat das AStG nicht zu fürchten.

Sollten Sie einen Wegzug planen, so sollten Sie folgendermaßen zunächst vorgehen

  1. Erstellen Sie eine Liste Ihrer Vermögen. Hierzu zählen natürlich auch Immobilien, Lebensversicherungen, Bankguthaben, et cetera.
  2. Lassen Sie sich in Ihrem Heimatland von einem Steuerberater ausführlich beraten. In der Regel kann Ihnen dieser exakt darstellen, ob und in wie fern entsprechende Gesetzgebungen für Sie Auswirkung besitzen.

Ergänzung: Der Begriff „Wohnsitz“ nach dem deutschen Steuerrecht

Ein Wohnsitz in Deutschland wird grundsätzlich dann angenommen, wenn eine Wohnung oder auch ein Haus darauf schließen lassen, dass diese zukünftig beibehalten und genutzt wird.

Auf die tatsächliche Nutzung kommt es in diesem Fall nicht an. Keine Wohnung wird begründet durch ein Zimmer bei Eltern und Verwandten oder durch ein Hotelzimmer.

Darüber hinaus finden Sie zum Thema Wohnsitz noch eine Reihe an Definitionen im Einkommensteuerrecht, insbesondere hier unter § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Möchten Sie sich zu diesem Thema an anderer Stelle nochmals belesen, so kann Ihnen “Wikipedia” eine gute Quelle sein. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen darüber hinaus gern zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen an uns haben, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ob via Kontakformular, per Mail an backoffice@zypern-limited.com oder auch telefonisch unter (00 357) 240 204 00.

Wir sind gern für Sie da!

Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.

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