EU-FATCA & OECD Informationsaustausch

Aufbauend auf das OECD Musterabkommen zwischen über 50 Staaten und EU-FATCA haben sich weitere Initiativen zur Vertiefung von Informationsaustausch und Transparenz entwickelt.

Neben der Initiative innerhalb der Europäischen Union, den automatisierten Informationsaustausch in Steuersachen über Zinsrichtlinie und Amtshilferichtlinie zu erweitern, betreibt die OECD auf der Grundlage des zwischenstaatlichen Abkommens gemäß FATCA die Entwicklung eines standardisierten bilateralen und automatisierten Informationsaustausch voran.

Informationsaustauschund die Auswirkungen auf EU-Bankkonten

Mit der Reform der EU-Zinsrichtlinie und der EU-Amtshilferichtlinie versucht die EU die Transparenz in Steuerangelegenheiten ab 2015 zu erhöhen. Ab 2017/2018 werden alle EU-Staaten automatisiert Daten zu Finanzkonten von Steuerausländern untereinander austauschen. Vorbild sind US-FATCA sowie der Common Reporting Standard der OECD.

EU-FATCA wird Realität

Die EU Finanzminister haben bei ihrem Treffen in Luxemburg im Jahre 2014 die Erweiterung der EU-Amtshilfe-Richtlinie beschlossen. In dieser Richtlinie verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden automatisierten Austausch von Informationen über steuerrelevante Finanzkonten zu implementieren.

Inhaltlich lehnt sich die Richtlinie stark an den im Juli finalisierten Common Reporting Standard der OECD an. Die Umsetzung der Richtlinie soll in allen EU-Staaten  bis 2017/2018 erfolgen (inkl. Schweiz, Österreich und Liechtenstein).

Klartext: Gesellschaften innerhalb der EU

EU-Bürger (Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft), welche Bankkonten/Geschäftskonten im Ausland besitzen bzw. verfügen – und dies gilt ausdrücklich auch für Geschäftskonten und durch Treuhänder vertretene Firmen innerhalb der EU – können sich als „Ultimativ Beneficial Owner“ eines Auslandskontos ab 2017/2018 nicht mehr „verstecken“.

Die Folge wird voraussichtlich sein, dass vg. Gesellschaften auf sogenannte NON-EU-Banken und E-Money-Accounts (Privacy Payment Solutions) ausweichen werden, um so dem Informationsaustausch innerhalb der EU zu „entgehen“.

Ein starkes Argument für den Standort Zypern

Die Regelung Zyperns hinsichtlich des Gesellschaftskontos einer Limited oder auch Holding stellt sich hier besonders vorteilhaft dar, denn wie bereits erwähnt, kann die Zypern Gesellschaft ihre Bankkonten auch außerhalb der EU führen und zudem E-Money-Accounts uneingeschränkt für den Zahlungsverkehr nutzen.

Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.

Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.