Die Betriebsstätte in Zypern

Die Betriebsstätte in Zypern

Die Betriebsstätte in Zypern

Anforderungen an die Betriebsstätte in Zypern

Die Einrichtung einer ordentlichen Betriebsstätte ist unumgänglich. Grundsätzlich gilt, als Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung im europäischen Ausland, die einfache “Betriebsstättenpflicht”.

Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für juristische Personen in Zypern, sondern für alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Geschäfte tätigen möchten.


Die Rechtssprechung in der Praxis

Die Republik Zypern (EU) besteht nicht in jedem Fall auf den Unterhalt einer sogenannten “ordentlichen Betriebsstätte”. Wer folglich ausschließlich Geschäfte innerhalb Zyperns abwickelt, kann auf eine Betriebsstätte ggf. verzichten.

Gegensätzlich dazu verhält es sich, sollte eine Zypern Gesellschaft innerhalb der EU wirtschaftlichen Aktivitäten entwickeln. In diesem Fall gilt der Grundsatz:

“Keine Betriebsstätte, keine steuerliche Anerkennung im EU-Ausland”

Beispiel: Die Zypern Gesellschaft stellt eine Rechnung an einen Kunden im europäischen Ausland. Unterhält die Zypern Limited zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine “ordentliche Betriebsstätte”, werden die Aufwendungen des Kunden in der Regel nicht steuerlich im Ausland anerkannt. Die Folge, der Kunde kann seine betrieblichen Ausgaben nicht in steuerlichen Abzug bringen. Für das Finanzamt im EU-Ausland existiert die Zypern Gesellschaft ohne ordentliche Betriebsstätte “schlichtweg” nicht (Stichwort: “Briefkastenfirma”). Ob Recht oder Unrecht – das sind die Fakten.


Anforderungen – Betriebsstätte und Non Dom in Zypern

Anforderungen an eine Betriebsstätte in Zypern:

  • Ordentliche Geschäftsadresse und Büro,
  • Verbrauchsrechnung auf den Namen der Gesellschaft,
  • Nachweis der Zahlung zur Sozialversicherung,
  • Nachweis mindestens einer sozialversicherungs- pflichtig beschäftigten Person im Unternehmen.

Somit werden die nach OECD-Empfehlung geforderten Merkmale einer Betriebsstätte erfüllt und die Betriebsstätte wird auch von der Republik Zypern anerkannt.

Gründen Sie Ihre Zypern Gesellschaft nicht im Zusammenhang mit einer Wohnsitzverlagerung nach Zypern, so genügt in der Regel die Anmietung eines Büroraumes, die Anmeldung von Strom, Wasser und Telefon, sowie die Anstellung einer Teil- oder Vollzeitkraft. Üblicherweise empfehlen wir die Beschäftigung eines lokalen Directors, welcher die Geschicke Ihres Unternehmens vor Ort leitet.

pmgDie Betriebsstätte in Zypern

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Grundsätzlich sollte die Betriebsstätte dem Geschäftszweck Ihrer Gesellschaft in Zypern entsprechen. Mit den Optionen „Private Office“ oder „Serviced Office-Cube“ bieten wir Ihnen zwei besonders attraktive und bewährte Lösungen.

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European Service Centre
61-63 Lord-Byron-Street
6023 Larnaca, Cyprus
E-Mail: backoffice@zypern-limited.com
Phone: +357 240 204 00

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