
Zypern Steuern für Unternehmen
Das zyprische Steuerrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten grundlegend von dem, was im deutschsprachigen Raum bekannt ist. Bestimmte Steuerarten werden schlicht nicht erhoben; andere sind so gestaltet, dass international tätige Kapitalgesellschaften und Holdingstrukturen erheblich davon profitieren können. Zypern gilt international als eines der steuereffizientesten EU-Länder – der Begriff Steuerparadies Zypern taucht deshalb im Suchverhalten regelmäßig auf, auch wenn die Realität deutlich differenzierter ist. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bietet Zypern nach der Reform 2026 eines der günstigsten Steuermodelle innerhalb der EU. Eine Ansiedlung in Zypern muss dabei nicht zwingend mit einem Wohnsitzwechsel verbunden sein: Auch von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus lässt sich eine Zypern Limited rechtssicher gründen und betreiben.
Steuerarten in Zypern auf einen Blick
| Steuerart | Zypern – Stand April 2026 |
| Körperschaftsteuer | 15 % |
| Gewerbesteuer | keine |
| Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere | keine |
| Quellensteuer auf Dividenden (Ausland) | keine |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | keine |
| Vermögensteuer | keine |
| Kryptowährungsgewinne | 8 % (pauschal) |
| IP-Box (effektiver Steuersatz) | 3 % |
| Kapitalertragsteuer auf Immobilien | 20 % (Freibeträge bis 150.000 EUR) |
| Einkommensteuer (Grundfreibetrag) | 0 % bis 22.000 EUR / Jahr |
| Einkommensteuer (Spitzensteuersatz) | 35 % ab 72.001 EUR / Jahr |
| Dividenden (Non Dom Status) | steuerfrei |
| Mehrwertsteuer (Normalsatz) | 19 % |
| Sozialversicherung (Arbeitnehmer) | 8,8 % (bis 68.904 EUR / Jahr) |
| GeSY-Beitrag (Gesundheitssystem) | 2,65 % (bis 180.000 EUR / Jahr) |
Die nachfolgenden Abschnitte erläutern jede Steuerart und ihre praktische Bedeutung für Unternehmer und Gesellschafter.
Körperschaftsteuer Zypern: 15 % und IP-Box mit 3 % Effektivsatz
Mit 15 Prozent liegt der zyprische Körperschaftsteuersatz weiterhin am unteren Ende des EU-Spektrums. Die Anhebung von 12,5 auf 15 Prozent zum Jahresbeginn 2026 folgte der internationalen OECD-Mindestbesteuerungsinitiative. Besteuert werden die weltweiten Gewinne einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft. Als ansässig gilt eine Gesellschaft, wenn ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Zypern ausgeübt wird.
Nicht alle Erträge fallen unter diesen Satz. Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren sind körperschaftsteuerfrei. Für Kryptowährungsgewinne gilt ein Sondersatz von 8 Prozent. Einkünfte aus qualifizierten Schutzrechten, Patenten, urheberrechtlich geschützter Software und vergleichbaren Positionen unterliegen der IP-Box-Regelung: Sie gewährt einen Abzug von 80 Prozent der qualifizierten Gewinne, was den effektiven Steuersatz auf 3 Prozent senkt.
Steuerliche Verluste sind seit 2026 über sieben Jahre vortragsfähig; zuvor galt eine Fünfjahresfrist. Innerhalb einer Unternehmensgruppe ist ein Verlustausgleich zwischen verbundenen zyprischen Gesellschaften unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Vorteile der Zypern Limited.


Kapitalerträge und Wertpapierhandel
Veräußerungsgewinne aus Aktien, Anleihen, Fondsanteilen, ETFs und vergleichbaren Finanzinstrumenten unterliegen für zyprische Gesellschaften keiner Körperschaftsteuer. Privatpersonen sind in gleicher Weise befreit. Auf Haltedauer oder Handelsintensität kommt es dabei nicht an.
Ausgenommen sind Immobilien in Zypern: Gewinne aus der Veräußerung zyprischer Grundstücke und Gebäude unterliegen der Kapitalertragsteuer, die im Abschnitt Immobilien erläutert wird.
Weiterführende Informationen unter Zypern Trading und Steuern.
Gewinnausschüttung und Quellensteuer
Auf Dividenden an im Ausland ansässige Gesellschafter erhebt Zypern keine Quellensteuer. Gewinne fließen nach Abzug der Körperschaftsteuer ohne weiteren Steuereinbehalt ins Ausland. Entsprechendes gilt für Zinszahlungen und Lizenzgebühren an nicht in Zypern ansässige Empfänger.
Ob und wie diese Einkünfte im Wohnsitzstaat der Gesellschafter zu versteuern sind, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Zypern hat mit mehr als 60 Staaten solche Abkommen in Kraft, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wie eine Zypern Limited für Personen mit Wohnsitz im DACH-Raum strukturiert werden kann, ist in einem gesonderten Beitrag dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Doppelbesteuerungsabkommen Zypern finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Kryptowährungen in Zypern: 8 % Pauschalsteuer seit der Reform 2026
Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Schenkung von Kryptowährungen im Sinne der EU-Verordnung MiCA unterliegen seit 2026 einem Pauschalsteuersatz von 8 Prozent. Diese Regelung gilt auf Gesellschaftsebene ebenso wie für Privatpersonen und ist vom Non Dom Status unabhängig.
Verluste lassen sich ausschließlich mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnen; ein Vortrag ist nicht zulässig. Erträge aus dem Mining unterliegen dieser Sonderregelung ausdrücklich nicht und werden nach dem allgemeinen Tarif besteuert. NFTs fallen grundsätzlich nicht unter den MiCA-Anwendungsbereich.

Weiterführende Informationen unter Krypto und Steuern in Zypern.
Mehrwertsteuer in Zypern: Normalsatz, Ermäßigungen und Befreiungen
19 Prozent beträgt der zyprische Mehrwertsteuer-Normalsatz. Für Gastronomiebetriebe und Beherbergungsleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 9 Prozent; für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher und Arzneimittel 5 Prozent. Gesundheitsleistungen, Bildungseinrichtungen und Postdienste sind von der Steuer befreit.
Unternehmerisch tätige Personen werden ab einem Jahresumsatz von 15.600 Euro umsatzsteuerpflichtig. Privacy Management Group beantragt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen des Gründungspakets.
Erbschaft-, Schenkungs- und Vermögensteuer
Keinen dieser Steuertypen kennt Zypern. Unternehmensanteile, Finanzvermögen oder Privatvermögen, das vererbt oder verschenkt wird, unterliegt in Zypern keiner Besteuerung, unabhängig von Wert, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz der Beteiligten.
Personen, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Zypern wechseln, sollten prüfen, ob das Erbschaft- oder Schenkungsteuerrecht ihres Herkunftslandes für dort verbliebenes Vermögen oder dort ansässige Empfänger weiterhin zur Anwendung kommt.
Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen (Special Defence Contribution)
Für ausländische Gesellschafter einer zyprischen Gesellschaft, die selbst nicht in Zypern leben, ist diese Abgabe schlicht nicht relevant. Adressat der Steuer sind ausschließlich Personen, die in Zypern dauerhaft niedergelassen sind, was für zugezogene Unternehmer aus dem Ausland in der Regel frühestens nach vielen Jahren der Fall wird.
Für jenen Personenkreis gilt ab 2026: Auf tatsächlich ausgeschüttete Dividenden aus Gewinnen ab 2026 beträgt der Satz 5 Prozent; zuvor waren es 17 Prozent. Zu beachten ist eine Übergangsregel: Für Gewinne der Jahre 2024 und 2025 greift die automatische Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne noch bis zum 31. Dezember 2027. Auf Zinserträge gilt weiterhin ein Satz von 17 Prozent, mit Ausnahme bestimmter Staatsanleihen und börsennotierter Unternehmensanleihen, für die 3 Prozent gelten. Mieteinnahmen unterliegen dieser Abgabe seit 2026 nicht mehr.
Einkommensteuer Zypern: Steuerfrei bis 22.000 Euro
Im zyprischen Einkommensteuerrecht sind die ersten 22.000 Euro des Jahreseinkommens steuerfrei. Das gilt für alle Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern, also auch für Gesellschafter oder Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz auf die Insel verlegen.
| Jahreseinkommen | Steuersatz |
| 0 bis 22.000 EUR | 0 % |
| 22.001 bis 32.000 EUR | 20 % |
| 32.001 bis 42.000 EUR | 25 % |
| 42.001 bis 72.000 EUR | 30 % |
| Ab 72.001 EUR | 35 % |
Gewinne aus dem Wertpapierhandel und Kryptowährungsgewinne unterliegen nicht diesem Tarif, sondern den weiter oben beschriebenen Sonderregelungen.
Zur Berechnung steht Ihnen der Steuerrechner Zypern zur Verfügung.
Non Dom Status für Gesellschafter
Den steuerlichen Sonderstatus Non Dom können Gesellschafter beantragen, die ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen. Non Dom steht für Not Domiciled. Der Status befreit von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinserträge, unabhängig davon, ob diese Einkünfte aus zyprischen oder ausländischen Quellen stammen und ob das Geld nach Zypern fließt oder im Ausland verbleibt.
Für Unternehmer ergibt sich daraus folgendes Bild: Die zyprische Gesellschaft zahlt 15 Prozent Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Was danach als Dividende ausgeschüttet wird, unterliegt für den Non-Dom-Inhaber in Zypern keiner weiteren Steuer. Der Status gilt für mindestens 17 Jahre ab dem ersten Jahr der steuerlichen Ansässigkeit und kann danach verlängert werden. Den steuerlichen Wohnsitz in Zypern begründet, wer sich mindestens 60 Tage im Kalenderjahr auf der Insel aufhält und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Nicht jeder Gesellschafter kann oder möchte seinen Wohnsitz verlagern. Auch ohne diesen Schritt bietet eine zyprische Gesellschaft in zahlreichen Konstellationen steuerliche Planungsmöglichkeiten. Was das für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz konkret bedeutet, ist in einem eigenen Beitrag dargestellt.
Weiterführende Informationen unter Non Dom Status Zypern.
Immobilien in Zypern: Kapitalertragsteuer und Freibeträge ab 2026
Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Zypern unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 20 Prozent. Seit 2026 gelten erhöhte lebenslange Freibeträge: 150.000 Euro für den eigenen Hauptwohnsitz, 30.000 Euro für sonstige Immobilien, 50.000 Euro für landwirtschaftliche Flächen. Gewinne aus dem Verkauf im Ausland gelegener Immobilien bleiben von dieser Steuer unberührt.
Den Anwendungsbereich der Kapitalertragsteuer bei Gesellschaftsanteilen hat die Reform 2026 erweitert. Als immobilienlastig gilt eine Gesellschaft nun bereits dann, wenn mindestens 20 Prozent ihres Marktwerts aus zyprischen Immobilien stammen; zuvor lag die Schwelle bei 50 Prozent. Für Strukturen, die Immobilien über Gesellschaften halten, ist das eine relevante Änderung.
Die Stempelsteuer ist für die meisten Vertragstypen entfallen. Ausgenommen bleiben Transaktionen in den Bereichen Immobilien, Bankwesen und Versicherungen.


Sozialversicherung und Gesundheitsbeitrag
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 8,8 Prozent zur Sozialversicherung bei. Beitragspflichtig ist das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die für 2026 auf 68.904 Euro jährlich festgesetzt wurde. Selbständige zahlen 16,6 Prozent auf ihr Einkommen bis zur gleichen Grenze.
Das staatliche Gesundheitssystem GeSY wird durch einen separaten Beitrag finanziert. Arbeitnehmer zahlen 2,65 Prozent ihres Bruttolohns; der Arbeitgeber trägt denselben Anteil. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen bis zu einem Jahresbetrag von 180.000 Euro. Versicherte erhalten darüber Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen zu stark ermäßigten Eigenbeteiligungen.
Weiterführende Informationen unter Sozialversicherung Zypern.
Individuelle Beratung
Welche dieser Steuerarten für ein konkretes Vorhaben maßgeblich sind, hängt von Rechtsform, Geschäftsmodell, Gesellschafterstruktur und dem persönlichen Wohnsitz der Beteiligten ab. Privacy Management Group begleitet Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung mit Zypernbezug, von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Umsetzung. Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen. Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.
Ist Zypern ein Steuerparadies?
Zypern wird im deutschsprachigen Raum häufig als Steuerparadies bezeichnet. Korrekt ist: Zypern ist kein klassisches Steuerparadies im Sinne einer unregulierten Steueroase, sondern ein EU-Mitglied mit einem transparenten, gesetzlich geregelten Steuersystem. Die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer, keiner Quellensteuer auf Dividenden und dem Non Dom Status macht Zypern zu einem der steuereffizientesten Standorte innerhalb der EU – auf legalem, abkommensgeregeltem Weg.












