Steuerfrei in Österreich

Organschaftsmodell Österreich Zypern

Steuerfrei im Ausland – Österreich ist eine echte Option

Steuerfrei auf Einkommen! Wohnen Sie bereits in Österreich oder können Sie sich ein Leben dort für sich vorstellen, so lockt der Alpenstaat nicht nur mit seiner unmittelbaren Nähe zu Deutschland und der Schweiz, sondern auf diese Weise auch mit einer 0%igen Einkommensbesteuerung.

Gesicherte gesetzliche Grundlage! Das Einkommen aus der zyprischen Personengesellschaft wird gemäß den Bestimmungen des DBA zwischen Zypern und Österreich nicht besteuert. Übriges Einkommen in Österreich fällt unter den Progessionsvorbehalt. Österreich kennt keine gesetzliche Regelung, die beispielsweise der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung entspricht.

Organschaftsmodell Österreich in Kombination mit Zypern Limited

Gesetzliche Grundlage

Die steuerrechtliche Grundlage, auf der das Österreich Organschaftsmodell mit Zypern basiert, ist das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem EU-Mitgliedsstaat Zypern und Österreich und ein hier festgelegter Steuervorbehalt.

Auszug aus dem DBA – Artikel 7, Absatz 1 und 8 (20.11.1990)

(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus.

(…)
(8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Gewinne” umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.

Folglich handelt es sich bei der Gewinnausschüttung aus einer zypriotischen Personengesellschaft nicht um eine Dividende, sondern um eine einfache Gewinnentnahme, welche nach DBA Artikel 7, Absatz (1) ausschließlich in Zypern zu besteuern ist. Zypern, und dies ist ein weiterer wichtiger Punkt an dieser Stelle, besteuert jedoch Gewinnentnahmen aus Personengesellschaften auch nicht, zumindest dann nicht, ist der Gesellschafter nicht in Zypern ansässig ist. Ergänzt durch Artikel 7, Absatz (8), welcher die Gewinne einer Personengesellschaft ausdrücklich als Gesellschaftsgewinne im Sinne des DBA wertet, schließt sich der Kreis.

So funktioniert es!

Auch wenn die folgende Graphik auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheinen mag, es lohnt, sich noch einige weitere Minuten damit zu beschäftigen. Schritt für Schritt und absolut verständlich:

Steuern und Kapitalfluss im Organschaftsmodell

  1. Schritt: Gewinne der operativen Zypern Limited fließen steuerfrei an die Personengesellschaft, die Zypern Limited Partnership, ab.
  2. Schritt: Da die Zypern Limited Partnership eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie nicht der Körperschaftssteuer in Zypern. Vielmehr werden die vereinnahmten Gewinne der Partnership unmittelbar an die Gesellschafter durchgereicht.
  3. Schritt: Der Kommanditist der Partnership, hier nun die natürliche Person mit Wohnsitz in Österreich, vereinnahmt ihrerseits die Gewinne der Personengesellschaft in Zypern und ist – auf Grundlage des Steuervorbehaltes im DBA – steuerbefrei!
Limited ZypernSomit werden Gewinne auf der Ebene der zyprischen Personengesellschaft weder in Zypern, noch in Österreich besteuert!

Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.

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